Das Bürgergeld ist die staatliche Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) und hat das frühere Hartz IV (Arbeitslosengeld II) ersetzt. Es sichert Ihr Existenzminimum, indem es den monatlichen Regelsatz für den Lebensunterhalt, die Kosten für Unterkunft und Heizung (Miete) sowie Beiträge zur Krankenversicherung abdeckt. Erfahren Sie hier alles zu den aktuellen Voraussetzungen, der Bürgergeld-Höhe 2025 und wie Sie den Antrag beim zuständigen Jobcenter stellen.
Voraussetzungen: Wer hat Anspruch auf Bürgergeld?
Ein Anspruch besteht, wenn Sie
- mindestens 15 Jahre alt sind, aber das Rentenalter noch nicht erreicht haben,
- erwerbsfähig sind und täglich mindestens drei Stunden arbeiten können,
- hilfebedürftig sind und Ihren Lebensunterhalt nicht mit eigenen Einkommen oder Vermögen decken können,
- für das Jobcenter und dessen Vermittlungsbemühungen erreichbar sind
- Ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland haben.
Anspruchsvoraussetzungen im Detail: Wer bekommt Bürgergeld?
Wie hoch ist das Bürgergeld 2025?
Das Bürgergeld setzt sich aus mehreren einzelnen Leistungen zusammen, eine davon ist der Bürgergeld Regelsatz. Diese Pauschale soll Ihren laufenden Lebensunterhalt decken und wird für jedes Mitglied in Ihrem Haushalt gezahlt. Abhängig von Alter und Bedarfsgemeinschaft beträgt die monatliche Höhe (in 2025 sowie 2026 unverändert):
- 563 Euro für alleinstehende Erwachsene
- 506 Euro pro Person für Eheleute / Lebenspartner
- 451 Euro für Volljährige unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern
- 471 Euro für Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren
- 390 Euro für Kinder zwischen 6 und 13 Jahren
- 357 Euro für Kinder bis 5 Jahre
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Neben dem Regelbedarf zahlt das Jobcenter noch weitere Leistungen. Das Bürgergeld soll schließlich den gesamten Bedarf bedürftiger Menschen decken und das Existenzminimum sichern. Dazu gehören
- Wohnkosten (KdU): Übernahme von Miete, Nebenkosten und Heizkosten
- Mehrbedarfe: z.B. für Alleinerziehende oder Schwangere
- Krankenversicherung: Übernahme der Beiträge zur Krankenkasse
Eine allgemeine Aussage dazu, wer wie viel Bürgergeld im Monat bekommt, ist pauschal nicht möglich, da die individuelle Bürgergeld Höhe von verschiedenen Faktoren abhängt. Während der Regelsatz in ganz Deutschland einheitlich ist und Mehrbedarfe auch als Pauschalen angegeben werden, unterscheiden sich die Wohnkosten von Region zu Region teils deutlich – siehe hierzu die Obergrenzen unter Bürgergeld & Miete.
Zur Orientierung haben wir für einige Personengruppen die Bürgergeld Höhe anhand der gängigen Sätze und Richtwerte berechnet:
Alle Bürgergeld Auszahlungstermine im Überblick
Was wird beim Bürgergeld angerechnet?
Grundsätzlich ist weder Arbeitslosigkeit noch Mittellosigkeit eine Voraussetzung für das Bürgergeld, das zeigen die Freibeträge, die das Bürgergeld Gesetz gewährt. So können Sie das Bürgergeld mit einem Zuverdienst aufstocken, von dem dank der Freibeträge auch ein Teil anrechnungsfrei bleibt und so Ihr monatliches Einkommen erhöht.
Ebenso dürfen Sie Vermögen besitzen, ohne dass es Ihren Anspruch auf das Bürgergeld oder die Höhe der Leistungen beeinflusst. Als unschädliches Schonvermögen gelten 15.000 Euro pro Person. In den ersten zwölf Monaten ab Erstantrag, der sogenannten Karenzzeit, werden dem Vorstand einer Bedarfsgemeinschaft sogar 40.000 Euro Vermögensfreibetrag zugestanden.
Wie und wo beantrage ich Bürgergeld?
Bürgergeld wird nur auf Antrag gewährt, den Sie beim zuständigen Jobcenter einreichen müssen. Dabei kann der Antrag online erfolgen, möglich ist auch die Beantragung in Papierform – hierfür stellt das Jobcenter entsprechende Formulare zur Verfügung. Wichtig: Bürgergeld wird nicht rückwirkend gezahlt, sondern erst ab dem Monat der Antragstellung bewilligt.
Was tun, wenn der Antrag abgelehnt wird?
Wird Ihr Antrag abgelehnt oder erhalten Sie weniger Bürgergeld als erwartet, können Sie Widerspruch einlegen.
In vielen Fällen lohnt es sich, den Bescheid prüfen zu lassen – oft sind Fehler in der Berechnung oder fehlende Nachweise der Grund. Unter Bürgergeld Widerspruch weitere Details, wie Sie korrekt und fristgerecht vorgehen.
Wie lange wird Bürgergeld gezahlt?
Ab dem Monat der Antragstellung wird das Bürgergeld in der Regel für die Dauer von zwölf Monate bewilligt. Nach Ablauf des Bewilligungszeitraums – das Datum ist dem Bewilligungsbescheid zu entnehmen – muss ein Folgeantrag gestellt werden, falls auch weiterhin Bürgergeld Leistungen zum Leben benötigt werden.
Was ändert sich beim Bürgergeld 2026?
Ab 1. Juli 2026 soll das Bürgergeld in „Grundsicherungsgeld“ umbenannt werden. Der vorliegende Gesetzentwurf sieht strengere Mitwirkungspflichten und Sanktionen vor, während die Regelsätze 2026 unverändert bleiben. Alle geplanten Änderungen zur „Neuen Grundsicherung“: Bürgergeld wird Grundsicherungsgeld: Das ändert sich 2026
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