Das Bürgergeld ist eine Sozialleistung, die Sie finanziell unterstützt, wenn Ihr Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, um Ihren Lebensunterhalt zu sichern. Es hat das frühere Arbeitslosengeld II (Hartz IV) abgelöst und ist Teil der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II.
Bürgergeld Voraussetzungen
Anspruch auf Bürgergeld haben Sie, wenn Sie
- mindestens 15 Jahre alt sind, aber das Renteneintrittsalter noch nicht erreicht haben,
- erwerbsfähig sind und täglich mindestens drei Stunden arbeiten können,
- hilfebedürftig sind und Ihren Lebensunterhalt nicht mit eigenen Einkommen oder Vermögen decken können,
- für das Jobcenter und dessen Vermittlungsbemühungen erreichbar sind
- Ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland haben.
Ausführliche Informationen zu den Anspruchsvoraussetzungen finden Sie unter Wer bekommt Bürgergeld?
Bürgergeld Höhe
Das Bürgergeld setzt sich aus mehreren einzelnen Leistungen zusammen, eine davon ist der Bürgergeld Regelsatz. Diese Pauschale soll Ihren laufenden Lebensunterhalt decken und wird für jedes Mitglied in Ihrem Haushalt gezahlt. Abhängig von Alter und Bedarfsgemeinschaft beträgt die monatliche Höhe:
- 563 Euro für alleinstehende Erwachsene
- 506 Euro pro Person für Eheleute / Lebenspartner
- 451 Euro für Volljährige unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern
- 471 Euro für Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren
- 390 Euro für Kinder zwischen 6 und 13 Jahren
- 357 Euro für Kinder bis 5 Jahre
Bürgergeld Rechner – monatliche Leistungen direkt online ermitteln
Neben dem Regelbedarf zahlt das Jobcenter noch weitere Leistungen. Das Bürgergeld soll schließlich den gesamten Bedarf bedürftiger Menschen decken und das Existenzminimum sichern. Dazu gehören
- Wohnkosten (KdU): Übernahme von Miete, Nebenkosten und Heizkosten
- Mehrbedarfe: z.B. für Alleinerziehende oder Schwangere
- Krankenversicherung: Übernahme der Beiträge zur Krankenkasse
Eine allgemeine Aussage dazu, wer wie viel Bürgergeld im Monat bekommt, ist pauschal nicht möglich, da die individuelle Bürgergeld Höhe von verschiedenen Faktoren abhängt. Während der Regelsatz in ganz Deutschland einheitlich ist und Mehrbedarfe auch als Pauschalen angegeben werden, unterscheiden sich die Wohnkosten von Region zu Region teils deutlich – siehe hierzu die Obergrenzen unter Bürgergeld & Miete.
Zur Orientierung haben wir für einige Personengruppen die Bürgergeld Höhe anhand der gängigen Sätze und Richtwerte berechnet:
Alle Bürgergeld Auszahlungstermine im Überblick
Bürgergeld beantragen
Bürgergeld wird nur auf Antrag gewährt, den Sie beim zuständigen Jobcenter einreichen müssen. Dabei kann der Antrag online erfolgen, möglich ist auch die Beantragung in Papierform – hierfür stellt das Jobcenter entsprechende Formulare zur Verfügung. Wichtig: Bürgergeld wird nicht rückwirkend gezahlt, sondern erst ab dem Monat der Antragstellung bewilligt.
Dauer der Zahlungen
Ab dem Monat der Antragstellung wird das Bürgergeld in der Regel für die Dauer von zwölf Monate bewilligt. Nach Ablauf des Bewilligungszeitraums – das Datum ist dem Bewilligungsbescheid zu entnehmen – muss ein Folgeantrag gestellt werden, falls auch weiterhin Bürgergeld Leistungen zum Leben benötigt werden.
Anrechnung von Einkommen & Vermögen
Grundsätzlich ist weder Arbeitslosigkeit noch Mittellosigkeit eine Voraussetzung für das Bürgergeld, das zeigen die Freibeträge, die das Bürgergeld Gesetz gewährt. So können Sie das Bürgergeld mit einem Zuverdienst aufstocken, von dem dank der Freibeträge auch ein Teil anrechnungsfrei bleibt und so Ihr monatliches Einkommen erhöht.
Ebenso dürfen Sie Vermögen besitzen, ohne dass es Ihren Anspruch auf das Bürgergeld oder die Höhe der Leistungen beeinflusst. Als unschädliches Schonvermögen gelten 15.000 Euro pro Person. In den ersten zwölf Monaten ab Erstantrag, der sogenannten Karenzzeit, werden dem Vorstand einer Bedarfsgemeinschaft sogar 40.000 Euro Vermögensfreibetrag zugestanden.
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