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Bürgergeld 2026: Höhe, Voraussetzungen und Antrag beim Jobcenter

Das Grundsicherungsgeld ist seit dem 1. Juli 2026 die staatliche Grundsicherung für Arbeitsuchende nach SGB II. Es löst das Bürgergeld ab, das seinerseits 2023 das frühere Hartz IV (Arbeitslosengeld II) ersetzt hatte. Das Grundsicherungsgeld sichert dein Existenzminimum: Es deckt deinen persönlichen Bedarf, deine Wohnkosten (Warmmiete) sowie die Beiträge zur Krankenversicherung. Hier findest du alle Informationen zu den aktuellen Voraussetzungen, der Bürgergeld-Höhe 2026 und wie du den Antrag beim zuständigen Jobcenter stellst.

Reform 2026: Aus Bürgergeld wurde Grundsicherungsgeld

Zum 1. Juli 2026 wurde das Bürgergeld durch das Grundsicherungsgeld ersetzt. Mit dem 13. Änderungsgesetz zum SGB II gelten strengere Mitwirkungspflichten sowie neue Regelungen zum Vermögen und zu den Wohnkosten. Bereits laufende Bewilligungen bleiben davon unberührt und laufen ganz normal weiter. Trotz Umbenennung kann auf Bescheiden und Formularen vom Jobcenter bis Ende 2026 weiterhin der Begriff „Bürgergeld“ stehen.

Voraussetzungen: Wer hat Anspruch auf Bürgergeld?

Du hast Anspruch auf Bürgergeld, wenn du

  • mindestens 15 Jahre alt bist, aber das Rentenalter noch nicht erreicht hast,
  • erwerbsfähig bist und täglich mindestens drei Stunden arbeiten kannst,
  • hilfebedürftig bist und deinen Lebensunterhalt nicht mit eigenen Einkommen oder Vermögen decken kannst,
  • für das Jobcenter und dessen Vermittlungsbemühungen erreichbar bist
  • deinen gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland hast.

Anspruchsvoraussetzungen im Detail: Wer bekommt Bürgergeld?

Wie hoch ist das Bürgergeld 2026?

Bürgergeld Regelbedarf 2026 Tortendiagramm
Aufteilung des RBS 1 mit 563 € in die einzelnen Abteilungen.

Das Bürgergeld setzt sich aus mehreren einzelnen Leistungen zusammen, eine davon ist der Bürgergeld Regelsatz. Diese Pauschale soll deinen laufenden Lebensunterhalt decken und wird für jedes Mitglied in deinem Haushalt gezahlt. Abhängig von Alter und Bedarfsgemeinschaft beträgt die monatliche Höhe in 2026:

  • 563 Euro für alleinstehende Erwachsene
  • 506 Euro pro Person für Eheleute / Lebenspartner
  • 451 Euro für Volljährige unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern
  • 471 Euro für Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren
  • 390 Euro für Kinder zwischen 6 und 13 Jahren
  • 357 Euro für Kinder bis 5 Jahre

Neben dem Regelbedarf zahlt dir das Jobcenter weitere Leistungen, denn das Bürgergeld soll deinen gesamten Bedarf decken und dein Existenzminimum sichern. Dazu gehören:

Wie viel Bürgergeld bekomme ich?

Wie viel Bürgergeld du im Monat tatsächlich bekommst, lässt sich pauschal nicht sagen, denn die Höhe deines Anspruchs hängt von mehreren Faktoren ab. Während der Regelsatz bundesweit einheitlich gilt und auch Mehrbedarfe als Pauschalen feststehen, unterscheiden sich die Wohnkosten von Region zu Region teils deutlich – mehr dazu unter Bürgergeld & Miete. Hast du, dein Partner oder andere Mitglieder deiner Bedarfsgemeinschaft eigenes Einkommen, kann das deinen Anspruch auch mindern.

Mit dem Bürgergeld Rechner kannst du deine monatlichen Leistungen direkt online ermitteln.

Zur Orientierung siehst du hier die Bürgergeld Höhe für einige Personengruppen, berechnet anhand der gängigen Sätze und Richtwerte:

Bekomme ich Bürgergeld trotz Einkommen oder Ersparten?

Ja. Grundsätzlich ist weder Arbeitslosigkeit noch Mittellosigkeit eine Voraussetzung für das Bürgergeld, das zeigen die Freibeträge, die das Bürgergeld-Gesetz (SGB II) gewährt. So kannst du dein Bürgergeld mit einem Zuverdienst aufstocken, von dem dank der Freibeträge auch ein Teil anrechnungsfrei bleibt und so dein monatliches Einkommen erhöht.

Ebenso darfst du Vermögen besitzen, ohne dass es deinen Anspruch auf das Bürgergeld oder die Höhe deiner Leistungen beeinflusst. Als unschädliches Schonvermögen gilt seit der Reform zum 1. Juli 2026 (Grundsicherungsgeld) ein altersabhängiger Freibetrag zwischen 5.000 und 20.000 Euro pro Person – je jünger du bist, desto niedriger fällt er aus. Die frühere Karenzzeit mit einem Freibetrag von bis zu 40.000 Euro im ersten Jahr gibt es nicht mehr, dein Vermögen wird jetzt von Anfang an geprüft.

Wie und wo beantrage ich Bürgergeld?

Bürgergeld beantragst du beim zuständigen Jobcenter – dort reichst du deinen Antrag entweder online oder in Papierform ein, wofür das Jobcenter entsprechende Formulare bereitstellt. Wichtig: Bürgergeld wird nicht rückwirkend gezahlt, dein Anspruch beginnt erst mit dem Monat der Antragstellung.

Was tun, wenn das Jobcenter meinen Antrag abgelehnt hat?

Lehnt das Jobcenter deinen Antrag ab oder bekommst du weniger Bürgergeld als erwartet, lohnt sich ein Blick in den Bescheid – oft sind Rechenfehler oder fehlende Unterlagen die Ursache, die sich mit einem Widerspruch klären lässt.

Jobcenter-Bescheid falsch? Warum fast jeder dritte Widerspruch Erfolg hat

Wie lange bekomme ich Bürgergeld?

Solange du die oben genannten Voraussetzungen erfüllst, kannst du Bürgergeld ohne zeitliche Begrenzung beziehen. Das Jobcenter bewilligt es dir allerdings immer nur für einen bestimmten Zeitraum, den sogenannten Bewilligungszeitraum. In der Regel sind das zwölf Monate, bei Selbstständigen oder schwankendem Einkommen häufig nur sechs. Nach Ablauf dieses Zeitraums musst du einen Folgeantrag stellen, damit deine Leistungen weiterlaufen.