Sie müssen Bürgergeld beantragen und stehen dabei sprichwörtlich wie der Ochse vorm Berg? Keine Sorge, damit sind Sie nicht allein. Viele Menschen stehen vor ähnlichen Fragen: Wie stelle ich den Bürgergeld Antrag? Welche Unterlagen werden benötigt? Und ab wann erhalte ich die Leistungen vom Jobcenter? Um Ihnen den Einstieg in diesen Prozess zu erleichtern, haben wir alle wichtigen Informationen rund um den Bürgergeld Antrag für Sie zusammengestellt.
Inhaltsverzeichnis
Wie stelle ich den Bürgergeld Antrag?
Die Beantragung der Grundsicherung kann generell formlos erfolgen. Das bedeutet, Sie können den Antrag persönlich, telefonisch, schriftlich oder online einreichen. Die Bundesagentur für Arbeit empfiehlt dabei, den Bürgergeld Antrag online einzureichen, da Sie hier Schritt für Schritt durch den Antragsprozess geführt werden.
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Bürgergeld online beantragen
Über die Website jobcenter.digital können Sie Ihren Antrag von zu Hause aus stellen. Die Vorteile für diesen Weg liegen klar auf der Hand:
- Schritt-für-Schritt-Anleitung: Der Online-Antrag führt Sie Schritt für Schritt durch den gesamten Prozess und unterstützt mit Hilfetexten.
- Personalisierte Abfragen: Es werden nur die Daten abgefragt, die für Ihren Antrag auch tatsächlich relevant sind.
- Nachweise direkt hochladen: Sie haben die Möglichkeit, notwendige Nachweise (z.B. Einkommen, Mietkosten) direkt online einzureichen.
- Versandbestätigung: Sobald Sie den Online-Antrag abgesendet haben, erhalten Sie eine Versandbestätigung als Nachweis für den Eingang bim Jobcenter.
Wichtig: Wenn Sie ein neues Benutzerkonto bei jobcenter.digital anlegen, muss dieses zunächst geprüft werden, bevor Sie Ihren Bürgergeld Antrag online einreichen können. Die Registrierung in Verbindung mit dem Verifikationsprozess kann einige Stunden bis Tage dauern. Beachten Sie dies insbesondere, wenn Sie den Antrag auf den letzten Drücker, also am Monatsende, stellen. Nur ein verifiziertes Konto ermöglicht es Ihnen, den Antrag fristgerecht zu übermitteln.
Bürgergeld über Formulare beantragen
Alternativ können Sie den Antrag auch in Papierform stellen und per Post an das für Ihren Wohnort zuständige Jobcenter senden oder dort persönlich abgeben. Die erforderlichen Formulare sind online verfügbar – siehe nachfolgende Liste. Bei Bedarf können die notwendigen Antrags-Formulare aber auch beim Jobcenter abgeholt werden. Die grundlegenden Formulare sind:
- Hauptantrag (PDF, 6 Seiten, 1,10 MB)
Hier geben Sie grundlegende Informationen zu Ihrer Person, Ihrer Wohnsituation und Ihrer Bedarfsgemeinschaft an. Ausfüllhinweise zum Antrag - Anlage KDU – Kosten der Unterkunft und Heizung (PDF, 2 Seiten, 975 kB)
Angaben zu Ihren Wohnkosten. Hier müssen Sie Ihren Mietvertrag und aktuelle Nebenkostenabrechnung vorlegen. - Anlage EK – Einkommenserklärung (PDF, 4 Seiten, 994 KB)
Angaben zu Ihrem Einkommen. Dies umfasst Lohnabrechnungen, Rentenbescheide und andere Einkommensnachweise. - Anlage VM – Vermögen (PDF, 2 Seiten, 945 KB)
Angaben zu Ihrem Vermögen. Dies umfasst beispielsweise Kontoauszüge, Sparbücher oder Besitz von Immobilien. - Anlage KI – Kinder (PDF, 3 Seiten, 1,01 MB)
für ein Kind unter 15 Jahren in der Bedarfsgemeinschaft - Anlage WEP – weitere Person (PDF, 5 Seiten, 1,06 MB)
für eine weitere Person ab 15 Jahren in der Bedarfsgemeinschaft
Weitere Formulare
Daneben kann es je nach individueller Situation erforderlich sein, dass Sie weitere Bürgergeld Formulare und Anlagen einreichen müssen.
VÄM – Veränderungsmitteilung (PDF, 3 Seiten, 962 KB)
Veränderungsmitteilung an das Jobcenter bei Bürgergeld Bezug
Anlage EKS – Einkommenserklärung Selbständige (PDF, 6 Seiten, 1,60 MB)
zur vorläufigen oder abschließenden Erklärung zum Einkommen aus selbständiger Tätigkeit, Gewerbebetrieb oder Land- und Forstwirtschaft im Bewilligungszeitraum (Hinweise für Selbständige)
Einkommensbescheinigung (PDF, 2 Seiten, 722 KB)
vom Arbeitgeber auszufüllen – Nachweis über die Höhe des Arbeitsentgelts (Ausfüllhilfe zur Einkommensbeschinigung)
Arbeitsbescheinigung (PDF, 4 Seiten, 769 KB)
Urkunde, zu deren Ausstellung der Arbeitgeber bei Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses verpflichtet ist nach § 57 SGB II (Ausfüllhinweise zur Arbeitsbeschinigung)
Anlage VE – Verantwortungs- und Einstehergemeinschaft (PDF, 1 Seite, 894 KB)
zur Überprüfung, ob eine Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft („eheähnliche Gemeinschaft”) vorliegt (Hinweis: Gemeinsame Wohnung bedeutet nicht automatisch Bedarfsgemeinschaft)
Anlage SV – Sozialversicherung (PDF, 2 Seiten, 936 KB)
Sozialversicherung der Bezieher von Bürgergeld
Anlage HG – Haushaltsgemeinschaft (PDF, 2 Seiten, 915 KB)
zur Feststellung des Umfangs der Hilfebedürftigkeit bei Vorliegen einer Haushaltsgemeinschaft
Anlage MEB – Mehrbedarf Ernährung (PDF, 3 Seiten, 1,4 MB)
zur Gewährung eines Mehrbedarfs für kostenaufwändige Ernährung (krankheitsbedingt)
Anlage BB – Besondere Bedarfe (PDF, 2 Seiten, 910 KB)
zur Gewährung eines unabweisbaren, laufenden, nicht nur einmaligen besonderen Bedarfs
Anlage UH1 – Trennungsunterhalt (PDF, 2 Seiten, 928 KB)
zur Feststellung von Trennungsunterhalt oder nachehelichem bzw. nachpartnerschaftlichem Unterhalt
Anlage UH2 – Unterhaltsanspruch (PDF, 2 Seiten, 930 KB)
zur Feststellung von Unterhaltsansprüchen aus Schwangerschaft bzw. wegen der Betreuung von nichtehelichen Kindern (in der Regel während der ersten drei Lebensjahre)
Anlage UH3 – Unterhaltsanspruch (PDF, 3 Seiten, 944 KB)
zur Feststellung von Unterhaltsansprüchen von Kindern unter 25 Jahren gegenüber einem Elternteil außerhalb der Bedarfsgemeinschaft
Anlage UF – Unfallfragebogen (PDF, 5 Seiten, 1,0 MB)
Unfallfragebogen zum Antrag auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)
Anlage SE – Schweigepflichtentbindung (PDF, 2 Seiten, 711 KB)
Schweigepflichtentbindungserklärung für Ärzte, Krankenhäuser und Kliniken
Wichtig: Sie sind im Fall der Fälle in der Beweispflicht dafür, dass der Antrag (rechtzeitig) beim Jobcenter eingegangen ist.
Welche Nachweise muss ich einreichen?
Damit das Jobcenter Ihren Antrag prüfen und bearbeiten kann, müssen Sie verschiedene Nachweise beifügen, die Ihre Angaben bestätigen. Im Folgenden finden Sie eine Übersicht der wichtigsten Nachweise, die das Jobcenter regelmäßig benötigt:
- Personalausweis, alternativ Reisepass und aktuelle Meldebescheinigung
- Aufenthaltstitel (soweit zutreffend)
- Kontoauszüge (der letzten 3 Monate, Hinweise zur Schwärzung von Kontoauszügen)
- Lohn- und Gehaltsnachweise
- Nachweise über sonstige Einkünfte (z. B. Renten, Kindergeld, Unterhalt)
- Vermögensnachweise (nur auf Anforderung des Jobcenters)
- Mietvertrag, Nebenkostenabrechnung und Heizkostenabrechnung
- Nachweise über weitere Ausgaben (z. B. Versicherungsbeiträge)
- frühere Bewilligungsbescheide oder Leistungsnachweise (falls zutreffend)
- Arbeitspapiere / Kündigungsschreiben (bei Antrag nach Beschäftigung)
Formloser Bürgergeld Antrag zur Fristwahrung
Bürgergeld wird erst ab dem Monat gezahlt, in dem der Antrag beim Jobcenter eingegangen ist. Um diese Antragsfrist nicht zu verpassen, können Sie zunächst einen formlosen Bürgergeld Antrag stellen, entweder schriftlich, telefonisch oder persönlich beim Jobcenter. Dabei spielt es keine Rolle, ob Ihre Unterlagen bereits vollständig sind. Die fehlenden Dokumente wie Mietvertrag oder Einkommensnachweise können Sie später nachreichen und zusammen mit den erforderlichen Antragsunterlagen beim Jobcenter einreichen. Beachten Sie jedoch, dass über Ihren Antrag erst entschieden werden kann, wenn alle notwendigen Unterlagen vorliegen.
Antrag: Jobcenter nutzen bewusst Unwissen Bürgergeld Bedürftiger aus
Kann ich Bürgergeld rückwirkend beantragen?
Nein, Bürgergeld wird nicht rückwirkend gezahlt, zumindest nicht monatsübergreifend. Der Antrag wirkt auf den Ersten des Monats zurück, in dem Sie den Antrag stellen. Reichen Sie den Antrag z.B. am 27.08. beim Jobcenter ein, wird das Bürgergeld rückwirkend für den ganzen Monat August gezahlt. Zeiträume vor dem Monat der Antragstellung werden nicht berücksichtigt, auch wenn möglicherweise Hilfebedürftigkeit vorlag. Starre Fristen gibt es für die Beantragung des Bürgergeldes zwar nicht, aber mit dem Ablauf des letzten Tages eines Monats endet die Möglichkeit, für diesen Monat noch die Grundsicherung zu erhalten.
Bürgergeld Antrag bis zur letzten Minute fristgerecht möglich
Wie lange braucht das Jobcenter für den Antrag?
In Ihrem Interesse: Reichen Sie die Antragsunterlagen und Nachweise möglichst vollständig ein, um unnötige Rückfragen des Jobcenters und damit Verzögerungen bei der Bearbeitung Ihres Antrages zu vermeiden.
Die Bearbeitungszeit eines Bürgergeld-Antrags variiert stark und hängt von der Auslastung des Jobcenters und der Vollständigkeit Ihrer Unterlagen ab. In einigen Fällen dauert die Bearbeitung nur wenige Tage oder Wochen, in anderen kann es in Großstädten wie Berlin bis zu mehreren Monaten dauern. Das Jobcenter hat rein rechtlich bis zu sechs Monate Zeit, um über Ihren Antrag zu entscheiden und einen Bescheid zu erlassen – dies kann sowohl ein Bewilligungsbescheid als auch ein Ablehnungsbescheid sein.
Alle Bürgergeld Auszahlungstermine im Überblick
Sollte die Bearbeitung länger dauern, haben Sie nach Ablauf dieser Frist das Recht, eine Untätigkeitsklage einzureichen und das Jobcenter auf eine Entscheidung zu verklagen. Bei nachgewiesener Hilfebedürftigkeit können Sie übergangsweise einen Bürgergeld Vorschuss beim Jobcenter beantragen.
Passend zum Antrag
- Bürgergeld außerhalb der Jobcenter Öffnungszeiten beantragen
- Jobcenter darf Bürgergeld nicht mangels unnötiger Unterlagen ablehnen
- Anspruch auf Bürgergeld auch ohne Postanschrift
- Im Notfall: Bürgergeld und Vorschuss gleichzeitig beantragen
Titelbild: nitpicker / shutterstock