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Hartz IV Betroffenen stehen bis zu drei Wochen Urlaub zu

Ortsschild mit Aufschrift Urlaub und Hartz IV

Viele Betroffene im Hartz IV Bezug wissen nicht, dass sie auch ein paar Tage Ruhe vor dem Jobcenter haben können und nicht jeden Tag erreichbar sein müssen. Zwar gibt es keinen Urlaubsanspruch an sich, wie bei Arbeitnehmern, dennoch können sich Hartz IV Leistungsempfänger für ein paar Wochen von ihrem Wohnsitz entfernen und müssen in dieser Zeit dem Jobcenter nicht zur Verfügung stehen.

Zeit- und ortsnaher Bereich

Grundsätzlich müssen sich Hartz IV Leistungsempfänger im zeit- und ortsnahmen Bereich aufhalten und somit an jedem Werktag den Bemühungen des Jobcenters sowie beispielsweise für Maßnahmen zur Eingliederung etc. zur Verfügung stehen.

Von dieser grundsätzlichen Aufenthaltspflicht im zeit- und ortsnahem Bereich gibt es allerdings Ausnahmen, die sog. Ortsabwesenheit.

Ortsabwesenheit bis zu drei Wochen im Jahr

Leistungsempfänger können sich für bis zu drei Wochen im Jahr (zusammenhängend oder einzelne Tage) eine Ortsabwesenheit genehmigen lassen. In dieser Zeit müssen sie für das Jobcenter nicht erreichbar sein und müssen ihren Mitwirkungspflichten auch nicht nachkommen und erhalten die Leistungen weitergezahlt.

Schriftliche Zustimmung erforderlich

Jedoch ist die schriftliche Zustimmung des Jobcenters zwingend erforderlich und sollte auch rechtzeitig eingeholt werden, spätestens ein bis zwei Wochen vor der geplanten Ortsabwesenheit. Liegen keine Gründe vor, die gegen eine Ortsabwesenheit sprechen, muss das Jobcenter dem Antrag zustimmen.

Wichtig: Sollte man sich keine Genehmigung der Ortsabwesenheit einholen und das Jobcenter versucht den Betroffenen in dieser Zeit erfolglos zu kontaktieren bzw. werden Termine versäumt, drohen Hartz IV Sanktionen.

Mehr als drei Wochen

Sollte sich die Ortsabwesenheit auf mehr als drei Wochen erstrecken, so werden im Normalfall ab der vierten Woche die Leistungen bis zur Ankunft eingestellt. Hier gibt es aber auch Ausnahmen, beispielsweise wenn der betroffene Hartz IV Empfänger die Verzögerung nicht zu verschulden hat.

Rückmeldung nach Ankunft

Nach der Ankunft in den zeit- und ortsnahmen Bereich ist eine Rückmeldung beim Jobcenter erforderlich. Sollte diese ausbleiben, können wieder Hartz IV Sanktionen aufgrund eines Meldeversäumnisses drohen, daher ist diese sehr wichtig.

Urlaub und Ortsabwesenheit

Ausführliche Informationen zum Thema Urlaub bei Hartz IV / Ortsabwesenheit mit Beispielen und Ausnahmen finden Sie in einem gesonderten Artikel auf unserer Seite, der hier zu finden ist:

Ortsabwesenheit – Urlaub bei Hartz IV

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