Diese Geschichte lässt uns vom Glauben abfallen. Ein 60-Jähriger, stark erkrankter Bedürftiger war monatelang auf Wohnungssuche nachdem ihn der Vermieter vor die Tür setzte. Endlich hat er eine Wohnung gefunden, doch das Jobcenter Region Hannover machte ihm gehörig einen Strich durch die Rechnung und lehnte die Wohnung ab, weil sie zu teuer war. Der Skandal: Die Wohnungsmiete übersteigt die angemessenen Wohnkosten lediglich um nur 6 Euro!
Bedürftiger auf monatelanger Wohnungssuche
Der 60-Jährige Mann aus der Region Hannover stand kurz vor der Obdachlosigkeit. Er erhielt vom Vermieter eine Eigenbedarfskündigung und wurde per Räumungsklage aus der Wohnung geschmissen. So war er gezwungen eine neue Wohnung zu suchen, doch dieses ist im Rahmen der angemessenen Wohnkosten der Jobcenter nahezu unmöglich. Aus diesem Grund war der Hartz IV Bedürftige fast ein dreiviertel Jahr verzweifelt auf der Suche und besichtigte unzählige Wohnungen. Nahezu jede war deutlich zu teuer oder – wenn Sie günstig war – in so schlechtem Zustand, dass sie ohne erheblichen finanziellen und renovierungstechnischen Aufwand nicht bewohnbar war.
Als er endlich eine angemessen Wohnung kurz vor Ablauf der Frist aus der Räumungsklage fand, konnte er sein Glück kaum fassen – bis ihm das Jobcenter einen Strich durch die Rechnung machte. Da er sich die Umzugskosten auf Grund seiner Hartz IV Abhängigkeit nicht leisten und diesen auch wegen seiner Krankheit auch nicht selbst vollziehen konnte, stellte er einen Antrag auf Übernahme der neuen Mietkosten inklusive Umzug. Es folgte prompt die Ernüchterung in Form eines Ablehnungsbescheides.
Mangel an Menschlichkeit – Dienst strikt nach Vorschrift
Die angemessenen Wohnkosten liegen laut Jobcenter bei 394,00 Euro. Die tatsächlichen Mietaufwendungen für die neue Wohnung betrugen 400,00 Euro – damit lagen sie lediglich 6 Euro über dem als angemessen erachteten Bedarf. Dennoch, erhielt der Bedürftige einen Ablehnungsbescheid vom Jobcenter Region Hannover, in welchem die Zustimmung zum Umzug nicht erteilt wurde.
Anmerkung der Redaktion: Aus zahlreichen Gesprächen mit Jobcenter Mitarbeitern wissen wir, dass die Angemessenheitsgrenzen für Wohnungen aufgrund der aktuellen Lage auf dem Wohnungsmarkt in den seltensten Fällen eingehalten werden können – das wissen auch die Jobcenter Mitarbeiter!
Wo ist hier die Menschlichkeit geblieben? Jobcenter machen ihren Dienst (strikt nach Vorschrift???) und verlieren den einzelnen Menschen dabei aus den Augen, der scheinbar nur eine BG-Nummer in der Hartz IV Akte ist!
Ist es wirklich notwendig, die Kosten für die Wohnung auf Grund von 6 Euro abzulehnen?! Insbesondere unter den Umständen, die der Hartz IV Bedürftige durchmachen musste. Die ausweglose Situation löste bei ihm starke (ärztlich bescheinigte!) Depressionen und Angstzustände aus.
Erneuter Beweis für Hartz IV Schikanen und fehlende Menschlichkeit
In seiner Verzweiflung wandte sich der Arbeitssuchende an unsere Hartz 4 Redaktion, um von seinen Erfahrungen mit dem Jobcenter zu berichten. Wir sind fassungslos über die fehlende Menschlichkeit in Deutschlands Jobcentern und erachten die Entscheidung als stark fahrlässig. Die Geschichte beweist erneut die Schikanen, die Hartz IV Bedürftige regelmäßig über sich ergehen lassen müssen. Das ist kein Einzelfall und ein Skandal!
Glücklicherweise gab es für den kranken Mann aus Hannover ein Happy End: Sein neuer Vermieter bewies Mitgefühl und verringerte die Miete um 6 Euro, so dass die Mietkosten und die Umzugskosten nun doch vom Jobcenter übernommen werden. Zeit um Widerspruch gegen diesen Ablehnungsbescheid zu erheben hatte der Betroffene aufgrund der kurzen Frist nicht mehr und wäre ohne das Entgegenkommen des Vermieters wohl auf der Straße gelandet!