Jetzt ist es also amtlich: In der letzten Woche haben wir bereits angekündigt, dass der Staat Zwangsarbeit für Hartz IV Bedürftige per Gesetz schaffen möchte. Diesen Gesetzesentwurf von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) zu staatlich bezuschussten Jobs hat das Bundeskabinett am Mittwoch bewilligt. Damit soll Langzeitarbeitslosen der Schritt in ein „neues Leben“ ermöglicht werden. Vier Milliarden Euro stehen dafür bis zum Jahr 2022 zur Verfügung. Profitieren können davon maximal 40.000 Personen – obwohl bereits 800.000 Hartz IV Empfänger die Voraussetzungen erfüllen.
Würde und Teilhabe
Hubertus Heil sieht den Beschluss als Schritt nach vorne. „Arbeit zu haben und für sich selbst sorgen zu können, ist eine Frage der Würde und der Teilhabe“, erklärte er. Angesichts dieser Aussage kann sich jeder selbst überlegen, inwieweit Würde und Hartz IV unter einen Hut zu bringen sind. Immerhin: Man bewegt sich, auch wenn es nur sehr langsam vorangeht – wie unter anderem Gewerkschaften und Sozialverbände monieren.
Die Pläne sehen vor, dass Personen ab 25 Jahren, die innerhalb von acht Jahren mindestens sieben Jahre auf Grundsicherung angewiesen und nur kurz beschäftigt waren, fünf Jahre lang einen Lohnkostenzuschuss erhalten. In den Jahren eins und zwei beläuft sich der Zuschuss auf die Höhe des Mindestlohns von aktuell 8,84 Euro, danach sinkt er jährlich um zehn Prozent. Das Projekt steht unter dem Namen „sozialer Arbeitsmarkt“.
Zuschuss, Betreuung und Weiterbildung
Mit diesem sozialen Arbeitsmarkt sind gleich mehrere Ziele verknüpft. Zum einen sollen Hartz IV Empfänger ihr Leben neu strukturieren und zum Beispiel Vereine besuchen können. Zum anderen hofft man auf einen Übergang in einen normalen Job. Dazu tragen zusätzlich zu den geförderten Stellen Weiterbildungen, Betreuung und Praktika bei.
Infrage kommt diese Art der Förderung für 800.000 der derzeit 4,26 Millionen Menschen, die Hartz IV beziehen. Ausgehend von 24.000 Euro Kosten pro Jahr für die Maßnahmen, öffnet sich die Tür jedoch für maximal 40.000 Arbeitslose. Wer das „große Los“ zieht, entscheiden die Jobcenter.
Kritik am Beschluss gibt es reichlich. Der Sozialverband VdK fordert auch für die Teilnehmer am sozialen Arbeitsmarkt eine Bezahlung nach Tarif. Unternehmer sehen durch die Beschäftigung bei der öffentlichen Hand kaum Möglichkeiten für einen späteren Übergang in den normalen Arbeitsmarkt. Und der Paritätische Gesamtverband fragt zu Recht, warum diese Hilfe erst nach sieben Jahren Hartz 4 zur Verfügung steht.