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Traurig: Datenschutz raubt Hartz IV Kindern das Weihnachtsgeschenk

Trauriger-Junge-Weihnachten

Leuchtende Kinderaugen sind für Eltern an Weihnachten das Schönste. Wenn die Kleinen ihre Geschenke auspacken, anfangen zu spielen, Mama und Papa drücken. Für Kinder aus Hartz IV Familien fällt die Bescherung in der Regel nicht ganz so groß aus. Deshalb kann das Bemühen vieler Vereine und Hilfswerke gar nicht hoch genug eingeschätzt werden, diesen Familien zu helfen. Doch damit ist jetzt Schluss. Dem Monster namens Datenschutz-Grundverordnung sei Dank. 

Hilfswerk kann nicht helfen

70 Jahre lang hat das Schwandorfer Hilfswerk bedürftige Familien an Weihnachten unterstützt. Anfangs waren es Geschenke, später Geld, dann Gutscheine über 50 Euro. „Es gibt auch heute noch viele Kinder, mit denen es das Leben bisher nicht ganz so gut gemeint hat. Den Kindern gerade an Weihnachten eine Freude zu bereiten, ist eines der Ziele des Schwandorfer Hilfswerkes“, steht auf der Seite der Großen Kreisstadt.

Diese Tradition findet jetzt ein jähes Ende. Der Stadtrat würde gerne weitermachen und war verwundert angesichts der Ankündigung von Oberbürgermeister Andreas Feller, dass es in diesem Jahr keine Geschenke für Hartz IV Kinder gibt. Das Problem sind nicht die Finanzen. Es ist – man mag es kaum glauben – der Datenschutz. Mit Einführung der Datenschutz-Grundverordnung ist es nicht länger gestattet, dem Hilfswerk die Daten der Familien zu übermitteln.

Bedürftige gehen leer aus

Die von der EU diktierten und schon oft kritisierten Rahmenbedingungen verbieten „den notwendigen Transfer personenbezogener Daten“. Das Hilfswerk hat daher keine Ahnung, welche Kinder betroffen sind und dringend Hilfe nötig hätten. Kurzum: Die Einrichtung darf ihrem Credo, „in die Zeit der allgemeinen Freude, die das Weihnachtsfest ausstrahlt, sollen diese jungen Mitbürger einbezogen werden“, nicht mehr nachkommen.

Diese Entwicklung wird vom Stadtrat der Großen Kreisstadt Schwandorf ebenso wie vom Jobcenter bedauert. Datenschutzrechtliche Bedenken habe es zwar immer schon gegeben, so der Leiter des Jobcenters. Mit der neuen Datenschutz-Grundverordnung sind die Regeln nun aber so streng geworden, dass bei einem Verstoß juristische Schritte drohen. Da zeigt sich einmal mehr, wo die Prioritäten liegen. Datenschutz geht inzwischen offenbar vor Kinderwohl und Kinderfreude – und das ist einfach nur traurig.

Titelbild: Soloviova Liudmyla / shutterstock.com