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Hartz IV KdU: ab 2019 höhere Miete angemessen!

Stadt

In den letzten zwei Jahren sind die Mietpreise nahezu explodiert. Insbesondere Hartz IV Empfängern und Familien mit geringem Einkommen fällt es schwer, bezahlbaren Wohnraum zu finden. Doch zu Beginn des Jahres 2019 wurde die Mietobergrenze für Hartz-IV Bezieher in Stuttgart endlich erhöht, wodurch höhere Mietkosten vom Jobcenter übernommen werden. Auch andere Städte sollten hier nachziehen!

Wohnfläche/ Richtwerte Miete in der Übersicht

Die neuen Mietobergrenzen in Stuttgart dürften für Hartz IV Empfänger eine Freude sein, denn endlich werden die angemessenen Wohnkosten der tatsächlichen Entwicklung des Mietspiegels angepasst. Hier finden Sie, je nach Anzahl der Personen in Ihrer Bedarfsgemeinschaft, die neuen Mietobergrenzen für Stuttgart:

Bedarfsgemeinschaft (BG) Personen angemessene Wohnfläche  angemessene Miete, bruttokalt (ALT) angemessene Miete, bruttokalt (NEU)
1 Person 45 m² 450,00 € 486,00 €
2 Personen 60 m² 564,00 € 594,00 €
3 Personen 75 m² 675,00 € 705,00 €
4 Personen 90 m² 801,00 € 846,00 €
5 Personen 105 m² 966,00 € 976,00 €
jede weitere Personen 15 m² 138,00 € Keine Angabe

Mietobergrenzen werden „den wirklichen Verhältnissen“ nicht gerecht

Der Ratsausschuss, der die Erhöhung beschlossen hat, ist zwiegespalten. Die Grünen begrüßen den Schritt für Hartz IV Empfänger, wohingegen der SPD Stadtrat Udo Lutz sich kritischer äußert:

„Die Mietobergrenze ist aus unserer Sicht noch nicht ganz ausreichend.“

Auch der Sprecher der SÖS/Linke Plus Thomas Adler betont, dass die neuen Mietobergrenzen „den wirklichen Verhältnissen“ nicht gerecht werden würden und fügt hinzu: „Viele Wohnungen mit einfacher Ausstattung werden wegsaniert.“ So würde die Anzahl der günstigen Wohnungen in Stuttgart sinken und für Hartz IV Empfänger kaum noch bezahlbare Wohnungen verbleiben.

Konkurrenz zu Familien mit geringem Einkommen

Aus einer ganz anderen Sichtweise betrachtet Jürgen Peeß, Geschäftsführer des Jobcenters, die Diskussion um die hohen Mieten. Er warnt davor, die angemessenen Mieten für Hartz IV Bezieher noch weiter zu erhöhen. Peeß befürchtet nämlich, dass die 22.000 Hartz IV Haushalte in Stuttgart mit den vielen Familien mit geringem Einkommen in Konkurrenz kommen, denn: „Die brauchen auch eine günstige Wohnung.“

Von der ganzen Kritik kalt gelassen, scheint Thomas Fuhrmann von der CDU. Laut Furhmann würden 92 Prozent der Ein-Personen-Haushalte, etwa die Hälfte der Betroffenen ausmachen. Mit einer durchschnittlichen Kaltmiete von 390 Euro liegen diese weit unter der Obergrenze. Bei den anderen Haushaltsgrößen würde es sich ähnlich verhalten.

Verschiedene Verfahren zur Mietreduzierung werden in Fällen angewendet, bei denen die Kaltmiete über der Mietobergrenze liegt – was meist ein Umzug in eine kleinere und günstigere Wohnung zur Folge hat. Es sei sogar „moderat“, dass jährlich etwa 150 Familien in Stuttgart ihre Wohnungen auf Grund zu hoher Mieten aufgeben müssten, findet auch Jochen Stopper von den Grünen. 

Titelbild: Bjoern Alberts / shutterstock.com