Die Zahl der Sanktionen, die gegen Hartz IV Empfänger verhängt wurden, ist leicht rückläufig. 2018 waren es „nur“ 904.000 Strafen. Das entspricht einem Rückgang um 49.000 im Vergleich zum Vorjahr. Dafür ist weder eine gnädigere Gangart der Jobcenter-Mitarbeiter noch die aktuelle Hartz IV Debatte verantwortlich. Es gibt schlichtweg weniger Leistungsempfänger (4,14 Millionen; Vorjahr: 4,36 Millionen).
441.000 Betroffene
Von den Sanktionen betroffen waren im vorigen Jahr rund 441.000 Hartz IV Empfänger. Sie wurden mit jeweils mindestens einer Leistungskürzung konfrontiert und damit unter das Existenzminimum gedrückt. Erfreulich aus Sicht der Bundesanstalt für Arbeit (BA): 90 Prozent der Bezieher von Sozialleistungen hielten sich an die Spielregeln und blieben straffrei.
Wenn das Jobcenter die gelbe oder rote Karte gezogen hat, dann in 77 Prozent der Fälle aufgrund von Meldeversäumnissen. Aus diesem Grund wurden die Regelleistungen im vergangenen Jahr 603.000 Mal für jeweils drei Monate gekürzt, und zwar um zehn Prozent. Ein Problem, das sich, so die BA, mit dem Termin-Erinnerungsservice per SMS umgehen ließe.
96.000 Sanktionen wegen Arbeitsverweigerung
Hartz IV Empfänger, die sich weigerten eine Weiterbildung anzutreten oder eine Arbeit aufzunehmen oder die Maßnahmen abgebrochen haben, wurden insgesamt 96.000 Mal bestraft. Gegen die sogenannte Eingliederungsvereinbarung wurde 78.000 Mal verstoßen. In beiden Fällen sieht der Strafenkatalog eine Kürzung der Leistungen um 30 Prozent vor.
60 Prozent weniger gibt es, wenn ein erneuter Verstoß vorliegt. Danach wird die Unterstützung gemäß den Vorgaben des Sozialgesetzbuch II ganz gestrichen. Bei Jugendlichen bis zum 25. Lebensjahr erfolgt die 100-prozentige Kürzung bereits bei der ersten Sanktion. Wagt man es, ein zweites Mal zu widersprechen oder nicht zu erscheinen, wird auch die Miete gekürzt. Das ist einer der vielen Gründe für die Hartz IV Debatte der vergangenen Wochen und Monate.
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