Wie schwer es für Hartz IV Empfänger wirklich ist, eine Wohnung zu finden, die das Jobcenter als angemessen anerkennt, zeigt dieser Fall. Kerstin Neumann aus Neuruppin ist bereits seit über einem Jahr auf Wohnungssuche. Dabei werden ihr durch Immobilienanbieter und Jobcenter wiederholt Steine in den Weg gelegt.
Erfolglose Wohnungssuche
Seit mehreren Jahren bezieht Kerstin Neumann Hartz IV. Im Oktober 2017 zog sie mit ihrem elfjährigen Sohn in eine Zweieinhalb-Zimmerwohnung. Die Altbau Wohnung stellte sich aber schnell als zu teuer heraus. Durch die geringe Dämmung und die hohen Wände schossen die Heizkosten in die Höhe. Eine Übernahme der erhöhten Kosten wurde vom Jobcenter abgelehnt. Nach zweieinhalb Monaten stand für die alleinerziehende Mutter fest, dass sie eine günstigere Wohnung finden muss. In ihre alte Wohnung konnte sie nicht mehr zurück.
Heute ist Kerstin Neumann bereits eineinhalb Jahre auf der Suche nach einer passenden Wohnung. Doch gestaltet sich die Wohnungssuche für die alleinerziehende Mutter sehr schwierig, denn entweder sind keine Sozialwohnungen verfügbar, zu klein oder sie sind schlichtweg zu teuer. Wohnungen bei Wohngenossenschaften kommen nicht in Frage, da sich die Leistungsbezieherin die Zahlung der Genossenschaftsanteile nicht leisten kann.
Jobcenter stellt sich quer
Aktuell bleibt der kleinen Familie lediglich 118,40 Euro monatlich zum Leben. „Mir wurde auch gesagt, ich soll doch einfach aus Neuruppin wegziehen aufs Dorf. Aber ich möchte nicht aus Neuruppin weg“, erklärt die verzweifelte Mutter gegenüber dem Nachrichtenportal moz.de. Ihr Sohn hat auch Schule und sein gewohntes Umfeld in Neuruppin.
Die Mietobergrenze in der Stadt beträgt für maximal 50 Quadratmeter 424 Euro. Frau Neumann hat in den letzten eineinhalb Jahren zwar Wohnungen gefunden, die unter der Mietobergrenze lagen. Doch lehnte das zuständige Jobcenter auch diese Wohnungen ab, da ihre Grundfläche mehr 50 qm betrug. „Stattdessen haben die beim Amt gesagt, ich soll mir einen Betreuer nehmen. Dann finde ich auch eine Wohnung“, sagt Kerstin Neumann. Es ist erschreckend, mit welcher herablassenden Art und Weise der Hartz IV Empfängerin beim Jobcenter auf ihre Verzweiflung entgegnet wird.
Ein Rechtsanwalt soll nun gegen die Entscheidungen des Jobcenters vorgehen. Zwar stehen die Chancen auf Erfolg gut, doch ist ungewiss wann der Fall behandelt wird. Denn die Sozialgerichte sind maßlos überlastet. Kerstin Neumann muss somit auf ungewisse Zeit, sich und ihren Sohn mit 118,40 Euro durch den Monat bringen – wobei sie betont: „Auch wenn man zur Tafel geht, reicht das einfach nicht aus.“
Titelbild: Eakachai Leesin / shutterstock.com