Es kann vorkommen, dass Hartz IV Empfänger Leistungen oder Teilleistungen zu Unrecht erhalten. Zu viel gezahlte Beträge werden vom Jobcenter zurückgefordert. Im letzten Jahr belief sich die Höhe an Rückforderungen auf stolze 2,6 Milliarden Euro. Bezieher von Arbeitslosengeld I wurden aufgefordert 458 Millionen Euro zurück zu zahlen.
Sechs Millionen Mahnverfahren gegen Leistungsempfänger
Das Redaktionsnetzwerk Deutschland berichtet aktuell aus einer Antwort des Bundessozialministeriums auf eine parlamentarische Anfrage. Daraus geht hervor, dass der Staat im Jahr 2018 knapp 3 Milliarden Euro von Arbeitslosen in Deutschland einforderte. Eine horrende Summe.
Um zu viel gezahlte Hartz IV Leistungen zurückzufordern, leitete das Jobcenter im vergangenen Jahr ganze sechs Millionen Mahnverfahren ein. Die Anzahl an versendeten Mahnbescheiden gegen Arbeitslosengeld I Bezieher beschränkte sich auf 705.000.
Zurückgeforderte Gesamtsumme höher als zuvor
Wie viele der insgesamt 6, 7 Millionen Mahnverfahren 2018 letztendlich zu Vollstreckungen führten, ist laut Angaben der Bundesregierung nicht ersichtlich. Fest steht jedoch, dass sich die zurückgeforderte Gesamtsumme im Jahr 2018 drastisch erhöht hat. Von 1,8 Milliarden Euro im Jahre 2015 kletterte die Rückforderungssumme im Jahr 2018 auf gut 3 Milliarden Euro.
Bei Änderung der wirtschaftlichen Situation eines Leistungsempfängers muss das Jobcenter Mitteilung erhalten, um den Leistungsanspruch neu zu berechnen. Bleibt eine Meldung an das Jobcenter aus – ob versehentlich oder bewusst – muss der Betroffene mit Rückzahlungsforderungen rechnen.
Rückforderungen müssen jedoch nicht immer rechtens sein. Sind Sie von einer Rückforderung betroffen? Auf der folgenden Seite erhalten Sie weiterführende Informationen und Tipps, wie Sie sich jetzt verhalten sollten: Hartz IV Rückzahlung
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