Hartz IV Empfänger, die aus der Versicherungspflicht ausgeschieden sind und in den letzten fünf Jahren vor dem Ausscheiden mindestens 24 Monate oder unmittelbar vor dem Ausscheiden ununterbrochen mindestens zwölf Monate versichert waren oder aus der Familienversicherung ausgeschieden sind, können sich freiwillig gesetzlich versichern.
Krankenversicherung ohne Hartz IV Leistungsbezug
Besteht kein Anspruch auf Hartz 4, so kommt das Jobcenter nicht für ihre Kranken- oder Pflegeversicherung auf.
Wird der Antrag auf Hartz IV nicht bewilligt und sie sind nicht familienversichert, bleibt die Möglichkeit sich freiwillig gesetzlich zu versichern und die entsprechenden Krankenkassenbeiträge selbst zu zahlen.
Beitragshöhe für freiwillig Versicherte
Beiträge für die freiwillige Versicherung berechnen sich an der Mindestbemessungsgrenze. Im Jahr 2023 liegt sie bei 1.131,67 EUR (1.096,67 EUR in 2022). Es wird also von einem fiktiven Einkommen von 1.131,67 EUR ausgegangen. Hinzu kommen der eventuelle individuelle Zusatzbeitrag und Kosten für eine Pflegeversicherung.
Im Sonderfall übernimmt Jobcenter Beiträge
Zuschüsse zu Beiträgen zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit: Für den Fall, dass Sie unter Berücksichtigung der Beitragszahlungen doch bedürftig werden sollten, werden die Beiträge vom Jobcenter in angemessener Höhe übernommen.
Höhe des Zuschusses
Der Zuschuss wird in Höhe des Unterschiedsbetrags zwischen Ihren zu zahlenden Beiträgen und dem Ihren Bedarf übersteigenden Einkommen gezahlt. Er ist auf den Betrag begrenzt, der zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit erforderlich ist.
Es folgt ein Beispiel der Bundesagentur für Arbeit (Merkblatt Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen der Kranken- und Pflegeversicherung zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit (§ 26 SGB II).
In einer Bedarfsgemeinschaft wird Einkommen i. H. v. 1.300,00 Euro (Abzüge und Freibeträge bis auf die Krankenversicherungsbeiträge sind bereits berücksichtigt) erzielt. Der Bedarf der Bedarfsgemeinschaft beträgt 1.050,00 Euro. Die Beiträge zu einer freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung betragen 480,00 Euro.
Einkommen: 1.300,00 Euro
Bedarf der Bedarfsgemeinschaft: 1.050,00 Euro
Bedarf übersteigendes Einkommen: 250,00 Euro
Beiträge zur freiwillig gesetzlichen Krankenversicherung: 480,00 Euro
Bedarf übersteigendes Einkommen: 250,00 Euro
Zuschuss Krankenversicherung: 230,00 Euro
Der Zuschuss zur freiwillig gesetzlichen Versicherung wird monatlich im Voraus direkt an Sie bezahlt.
Titelbild: sasirin pamai / shutterstock.com