Bezahlbare Mieten werden in Deutschland immer mehr zur Seltenheit. Jetzt will die Große Koalition die Mietpreisbremse um 5 Jahre verlängern. Darauf haben sich die Spitzen von Union und SPD geeinigt, heißt es aus Berlin.
Regelungen zur Mietpreisbremse
Mieter können nun bis 2025 aufatmen: Der Koalitionsausschluss von Union und SPD einigte sich am Sonntag auf ein Gesetzespaket, dass Mieter und Käufer von Immobilien entlasten soll. Der Mietpreisdeckel schreibt vor, dass Mieten maximal 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen dürfen. Vermieter hingegen dürfte die neue Gesetzgebung verärgern, denn sie könnten rückwirkend zur Kasse gebeten werden.
Die Regelungen zur Mietpreisbremse umfassen im Einzelnen die folgenden Punkte:
- Verlängerung der Mietpreisbremse bis 2025. Mieten dürfen bei neuen Verträgen nicht mehr als 10 % über der ortsüblichen Miete liegen.
- Betrachtungszeitraum für die ortsübliche Vergleichsmiete soll von 4 auf 6 Jahre verlängert werden.
- Verstöße gegen die Mietpreisbremse können für Vermieter zur Folge haben, dass sie rückwirkend für einen Zeitraum von bis zu 30 Monaten zu viel gezahlte Mieten zurückzahlen müssen.
- Beim Kauf von Immobilien sollen die Gebühren für einen Makler künftig zu mindestens 50 % vom Auftraggeber getragen werden und nicht komplett auf den Käufer der Immobilie abgewälzt werden.
„Mit der Verlängerung der Mietpreisbremse und des Betrachtungszeitraums bei der ortsüblichen Vergleichsmiete wird der Anstieg bei bestehenden und künftigen Mieten weiter gedämpft. Dadurch gewinnen wir wertvolle Zeit zur Schaffung von mehr bezahlbarem Wohnraum“, so Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD).
Mehr Grundstücke für Mietwohnungen
Zusätzlich hat die GroKo entschieden, dass die Bundesregierung 100 Millionen Euro zur Reaktivierung von Brachflächen für Wohnungsbau zur Verfügung stellt. Außerdem soll auch die Bahn Grundstücke günstiger für Mietwohnungsbau stellen.
Weitere Informationen zur Mietpreisbremse finden Sie unter: https://www.mietrecht.de/mietpreisbremse/
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