Im deutschen Rentensystem zahlen Arbeitnehmer monatlich in die Rentenkasse ein, wovon der jeweilige Arbeitgeber ebenfalls einen Teil übernimmt. Hartz IV Empfänger beziehen dagegen Leistungen vom Jobcenter und zahlen nicht in die Rentenversicherung ein. Durch das Umlageverfahren erhalten Menschen im Ruhestand grundsätzlich weiterhin Geld, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Doch wie gestaltet sich die Altersvorsorge für Hartz IV Empfänger?
Inhaltsverzeichnis
Wird bei Hartz IV Bezug in die Rentenversicherung eingezahlt?
Für Menschen, die Leistungen nach SGB II beziehen, werden seit dem 01. Januar 2011 keine Rentenversicherungsbeiträge mehr vom Jobcenter übernommen. Zudem sammeln Hartz IV Empfänger keine Rentenpunkte.
Zu den Anfängen von Hartz IV im Jahr 2005 wurde der Rentenversicherungsbeitrag noch vom Jobcenter an die Rentenkasse entrichtet. In dieser Zeit sammelten also auch Hartz IV Bezieher Rentenpunkte.
Hartz IV Bezug als „Anrechnungszeit ohne Bewertung“
Der Leistungsbezug begründet somit keine Versicherungspflicht in der Gesetzlichen Rentenversicherung. Es entsteht eine Lücke in den Rentenanwartschaften, da die Zeit des Leistungsbezuges lediglich als „Anrechnungszeit ohne Bewertung“ gilt.
Private Rentenversicherung bei Hartz IV
Eine alternative Absicherung im Alter bieten private Rentenversicherungen, in welche freiwillig eingezahlt werden kann.
Wird die private Rentenversicherung auf Hartz IV angerechnet?
Private Rentenversicherungen gelten in bestimmten Fällen jedoch als Vermögen, welches bei Bedürftigkeit veräußert werden muss. Wurde eine private Rentenversicherung bereits vor Arbeitslosigkeit abgeschlossen, so bangen Betroffene bei Hartz IV Bezug oft um ihr erspartes Kapital.
Dennoch müssen Hartz IV Empfänger nicht um alle ihre privaten Versicherungen fürchten, denn folgende (private) Altersvorsorgen werden nicht auf den Hartz IV Regelsatz angerechnet:
- Riester-Rente
- Rürup-Rente
- Betriebliche Altersvorsorge
- Renten- und Lebensversicherungen mit Verwertungsausschluss bis zum Rentenalter
Riester Rente Hartz IV sicher machen
Die Riesterrente ist grundsätzlich vor Hartz IV geschützt, da sie pfändungssicher ist. Voraussetzung: Es werden mindestens vier Prozent des Bruttoeinkommens vom Vorjahr eingezahlt. Zudem erhalten Sie die staatliche Zulage von 154 Euro nur, wenn Sie den Mindestbeitrag von 60 Euro einzahlen.
Falls Sie den Mindestbeitrag im Leistungsbezug nicht aufbringen können, besteht die Möglichkeit den Vertrag ruhen zu lassen. Nach Verbesserung der eigenen finanziellen Situation bzw. nach dem Leistungsbezug, kann der Vertrag weitergeführt werden.
Riester Auszahlung lohnt sich nicht
Vorsicht – Bei Geldnot kündigen viele Betroffene ihre Riesterrente vorzeitig, um eine frühzeitige Auszahlung herbeizuführen. Die Pfändungssicherheit geht bei Kündigung jedoch verloren und einer Anrechnung der Riester Rente auf Hartz IV ist wieder möglich. Die Folgen: Leistungen vom Jobcenter werden gekürzt oder gestrichen bis das Vermögen gänzlich aufgebraucht ist.
Lohnt sich der Verkauf der Riesterrente?
Ein Verkauf der Riesterrente ist wenig sinnvoll, da der Rückkaufwert eines Riester Vertrages weit unter Wert des bisher angesparten Kapitals liegt. Bei vorzeitigem Verkauf besteht auch der Verlust aller steuerlichen Vorteile und erhaltenen Zulagen.
Rürup Rente ist Hartz IV sicher
Die Rürup Rente verhält sich anders als die Riester Rente, denn sie ist vor Hartz IV sicher. Sie kann erst im Rentenalter ausgezahlt werden. Somit ist das gesparte Kapital geschützt. Zudem zählt die Rürüp Rente bei Hartz IV nicht zum Vermögen.
Betriebliche Altersvorsorge
Grundsätzlich ist das eigene Kapital in der Betrieblichen Altersvorsorge sicher. Es darf jedoch monatlich nicht mehr als 30 Euro eingezahlt werden, denn bei höherer Einzahlung wird der Restbetrag als Einkommen gewertet. Dadurch könnten Leistungskürzungen durch das Jobcenter vorgenommen werden.
Kapitallebensversicherung
Wenn eine Kapitallebensversicherung bis zum Rentenalter festgelegt ist, dann ist diese vor Hartz IV sicher. Wenn Sie kurz vor Rentenbeginn arbeitslos werden, findet keine Anrechnung der Lebensversicherung statt. Es gilt: Die Verwertung der Lebensversicherung ist bei einem Rückkaufwert von mehr als 10 Prozent unter der eingezahlten Summe unwirtschaftlich.
Fondsgebunde Altersvorsorge bei Hartz IV
Die Fondsgebunde Altersvorsorge bei Hartz IV ist rein privat und nicht staatlich gefördert. Diese ist nicht pfändungssicher. Bei Überschreitung des Freibetrages muss das angesparte Kapital aus der fondgebundenen Altersvorsorge aufgebraucht werden.
Wie hoch ist der jährliche Freibetrag für die Altersvorsorge?
Hartz IV Empfänger dürfen pro Lebensjahr 750 Euro für die Altersvorsorge ansparen, sofern das Geld nicht vor dem 60. Lebensjahr ausgezahlt wird (§12 SGB II Absatz 2 und 3).
Es findet jedoch keine Berücksichtigung von Verträgen statt, die im Rahmen der staatlich geförderten Altersvorsorge abgeschlossen wurden. Der Freibetrag gilt nur für erwerbsfähige Bedürftige und deren Partner ab dem 15. Lebensjahr.
Anspruch auf Erwerbsminderungsrente
Diejenigen, die vor Hartz IV bereits Anspruch auf Erwerbsminderungsrente hatten, verlieren ihren Anspruch bei ALG II nicht automatisch. ABER: Um bei Hartz IV Bezug das Anrecht auf Erwerbsminderungsrente aufrecht zu erhalten, sollte die Lücke in der gesetzlichen Rentenversicherung mit freiwilligen Beiträgen aufgefüllt werden.
Rente mit Hartz IV aufstocken
Wer eine Rente unter 700 Euro bezieht, sollte mit seinem Rentenbescheid ausreichend über die Möglichkeit der Aufstockung mit Grundsicherung informiert werden. Grundsicherung wird jedoch immer nur für ein Jahr bewilligt und muss im Folgejahr erneut beantragt werden.
Zwangsverrentung von Hartz IV Empfängern
Die frühe Altersrente ab 63 Jahren hat Vorrang vor Sozialhilfe – auch wenn der Betroffene durch die Frührente mit einer Kürzung seiner Rente rechnen muss. Wenn jedoch die abschlagsfreie Rente (bei Einzahlung von 45 Jahren) in nächster Zukunft gilt, dann dürfen Hartz IV Empfänger nicht in die Frührente gedrängt werden.
Bislang wurde die Zeitspanne „nächste Zukunft“ mit 3 Monaten ausgelegt. Es gab aber bereits Fälle, in denen die „nächste Zukunft“ für einen längeren Zeitraum galt (AZ: B 14 AS 1/18 R).
Zudem heißt es in § 12 a SGB II:
Leistungsberechtigte sind verpflichtet, Sozialleistungen anderer Träger in Anspruch zu nehmen und die dafür erforderlichen Anträge zu stellen, sofern dies zur Vermeidung, Beseitigung, Verkürzung oder Verminderung der Hilfebedürftigkeit erforderlich ist.
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