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Hartz IV Empfänger klagen höhere Mietzuschüsse ein

Sozialbau in Schwarz-Weiß

Das System hatte sie im Stich gelassen, also zogen mehrere Hartz IV Empfänger vor Gericht gegen Mietkürzungen – und das mit Erfolg! Das Sozialgericht Düsseldorf betrachtete die Mietobergrenzen von offizieller Seite als zum Teil unzulässig.

Mietobergrenzen viel zu niedrig

Gleich mehrere Haushalte und Einzelpersonen aus dem Kreis Remscheid, Solingen und Rhein-Kreis Neuss wandten sich gegen die Entscheidung der Jobcenter, ihren Mietzuschuss zu kürzen. Die Jobcenter erachteten die Mietkosten der Kläger als unangemessen hoch und übernahmen die Kosten nur zum Teil. Aus Sicht der Kläger seien die Mietobergrenzen allerdings viel zu niedrig und angesichts der Wohnraumknappheit nicht realistisch.

Jobcenter steuert gegen höhere Mietobergrenzen

Die Jobcenter widersprachen den Argumenten der Kläger und beauftragten eine Drittfirma, ein entsprechendes Gutachten und Konzept zu erstellen. Die Firma sollte nach anerkannten statistischen Methoden eine angemessene Mietobergrenze ermitteln. Das Sozialgericht entschied jedoch zugunsten der klagenden Hartz IV Empfänger.

Methoden vom Jobcenter nicht schlüssig

Das Sozialgericht Düsseldorf befand die von den Jobcentern genutzten Konzepte zur Ermittlung einer angemessenen Miete für unschlüssig. Für die Berechnung wurden unverhältnismäßig viele Daten aus Sozialwohnungen und Wohnungsbaugenossenschaften einbezogen. Die Mietkosten dieser Wohnungen sind wesentlich geringer als der Durchschnitt in den genannten Städten. Der Wohnungsmarkt und die Situationen der Kläger wurden nicht ausreichend berücksichtigt.

Gericht spricht Klägern höhere Mietzuschüsse zu

Das Gericht sprach allen Klägern deutlich höhere Leistungen im Rahmen der KdU Regelungen für die Bruttokaltmiete zu:

Stadt Haushaltsgröße Bisheriger Mietzuschuss Neuer Mietzuschuss
Kaarst (Rhein-Kreis Neuss) 3 Personen 643,20 € 764,50 €
Neuss (Rhein-Kreis Neuss) 3 Personen 611,20 € 764,50 €
Remscheid 1 Person 335,50 € 429,00 €
Solingen 1 Person 578,55 € 803,00 €

Jobcenter plant Berufung

Der Chef des Jobcenters Solingen Mike Häusgen erwähnte gegenüber dem Solinger Tageblatt, dass man plane, in Berufung zu gehen. Das Urteil des Sozialgerichts könnte weitreichende Konsequenzen für die ganze Bundesrepublik aber aktuell auch für 40 weitere Fälle aus der Region haben, die bis auf Weiteres ruhend gestellt wurden.

Urteile:

SG Düsseldorf, Urteil v. 02.10.2019, Az.: S 29 AS 4533/17 zu Kaarst (Rhein-Kreis Neuss)

SG Düsseldorf, Urteil v. 02.10.2019, Az.: S 29 AS 1037/18 zu Neuss (Rhein-Kreis Neuss)

SG Düsseldorf, Urteil v. 02.10.2019, Az.:  S 29 AS 3925/16 zu Remscheid

SG Düsseldorf, Urteil v. 02.10.2019, Az.:  S 29 AS 3566/16 zu Solingen