Zum Inhalt springen

Hartz IV Erhöhung: So setzt sich der Regelsatz 2020 zusammen

Geld - Hartz IV Anpassung 2020

Hartz IV Empfänger erhalten im kommenden Jahr wieder mehr Geld, wobei der neue Regelsatz für Januar 2020 bereits Ende diesen Jahres regulär im Voraus auf die Konten aller Leistungsempfänger überwiesen wird. Der Eckregelsatz steigt erneut um 8 Euro. Für die Regelbedarfsstufen 1-6 ergeben sich für 2020 die unten stehenden Sätze. Hier erhalten Sie einen Überblick über die Zusammensetzung des Regelsatzes und welche Auswirkungen die erneute Stromerhöhung 2020 letztendlich auf den Nettosatz haben wird.

Entwicklung Hartz IV Regelsatz 2018 bis 2020

Alleinstehende Hartz IV Empfänger erhalten im Jahr 2020 monatlich 8 Euro mehr Regelbedarf. Volljährige Partner in einer Bedarfsgemeinschaft dürfen von 7 Euro mehr Geld profitieren. Unter 25-Jährige Hartz IV Empfänger im Haushalt der Eltern erhalten 6 Euro mehr Leistungen und Kinder werden mit 5-6 Euro bei der dies jährlichen Hartz IV Anpassung berücksichtigt.

BEDARF 2020 2019 2018
Regelbedarf für Alleinstehende/ Alleinerziehende
(Regelbedarfsstufe 1)
432 € 424 € 416 €
Volljährige Partner innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft
(Regelbedarfsstufe 2)
389 € 382 € 374 €
Erwachsene Behinderte in stationären Einrichtungen
(Regelbedarfsstufe 3)
339 € 339 € 332 €
RL unter 25-Jährige im Haushalt der Eltern /  Strafregelleistung
für ohne Zustimmung  ausgezogene U 25’er
(Regelbedarfsstufe 3)
345 € 339 € 332 €
Kinder 14 bis unter 18 Jahre
(Regelbedarfsstufe 4)
328 € 322 € 316 €
RL für Kinder von 6 bis unter 14 Jahre
(Regelbedarfsstufe 5)
308 € 302 € 296 €
Kinder 0 bis 5 Jahre
(Regelbedarfsstufe 6)
250 € 245 € 240 €

Infografik - Hartz IV Regelsatz 2020

Zusammensetzung des Regelbedarfs 2020

Besonders interessant ist jedoch, für was die Leistung laut Gesetzgeber vorgesehen ist. Die Berechnungsmethode des Hartz IV Regelsatzes ist im Regelbedarfs-Ermittlungsgesetzes (RBEG) festgehalten. Das Statistische Bundesamt hat 2013 eine „Einkommens- und Verbrauchsstichprobe“ (EVS) durchgeführt, welche seit 2017 die Grundlage der Berechnung für den Regelsatz bildet. Dabei wurden 12 Abteilungen der regelbedarfsrelevanten Verbrauchsausgaben erfasst, die in der Summe den Eckregelsatz (100 %) ergeben und regelmäßig auf den aktuell geltenden Regelsatz umgelegt werden können.

Regelbedarf ab dem 01.01.2020 / Gesamt* 100% 432,00 €

ANTEIL AM REGELBEDARF IN % VON DER RL IN € VON DER RL
Nahrung, alkoholfreie Getränke 34,86% 150,60 €
Freizeit, Unterhaltung, Kultur 9,59% 41,43 €
Nachrichtenübermittlung 8,94% 38,62 €
Bekleidung, Schuhe 8,76% 37,84 €
Wohnen, Energie, Wohninstandhaltung 8,87% 38,32 €
Innenausstattung, Haushaltsgeräte und -gegenstände 6,16% 26,61 €
andere Waren und Dienstleistungen 7,93% 34,26 €
Verkehr 8,33% 35,99 €
Gesundheitspflege 3,80% 16,42 €
Beherbergungs- und Gaststättendienstleistungen 2,49% 10,76 €
Bildung 0,26% 1,12 €

Die Kategorie „Alkoholische Getränke, Tabak und Drogen“ ist in der Tabelle nicht mit aufgenommen,
da für diese kein Geld im Regelbedarf vorgesehen ist.

* Durch Rundungen können sich Unterschiede von wenigen Cent ergeben.

Regelsatz Hartz 4 Diagramm Tortendiagramm Bedarfe

2020: Strompreise sollen neues Rekordhoch erreichen

Es lässt sich bereits erahnen, dass die vorgesehenen Sätze der einzelnen Kategorien nicht dem tatsächlichen Bedarf eines deutschen Durchschnittsverbrauchers entsprechen. Insbesondere die tatsächlichen Kosten für „Wohnen, Energie, Instandhaltung“ übersteigen regelmäßig den vorgesehen Satz, wodurch Hartz IV Empfänger vermehrt von Stromsperren betroffen sind. Im Jahr 2020 ist für Strom und Co. 38,32 Euro  (37,60 Euro bis 2019) monatlich vorgesehen.

Allerdings werden für das kommende Jahr erneute Strompreisrekorde erwartet. Die EEG-Umlage soll 2020 um etwa 5,5 Prozent steigen, die Strombeschaffung wird durch steigende CO2-Preise teurer und auch die Preise der Netzentgelte werden deutlich angezogen. So sollen private Haushalte auch 2020 wieder tiefer in die Tasche greifen müssen.

Lesetipp: Stromkosten

Hartz IV Erhöhung beweist sich als Schmach

Die groß angekündigte Hartz IV Anpassung für 2020 beweist sich in Anbetracht der enorm steigenden Strompreise als Milchmädchenrechnung. Es ist daher ein Trugschluss anzunehmen, dass Leistungsempfänger durch die Hartz IV Erhöhung 2020 mehr Geld zur Verfügung haben werden als zuvor.

Titelbild: igorstevanovic / shutterstock.com