Ein herber Schlag für das Jobcenter: Ein Gericht verurteilte die Behörde jüngst zu Strafzahlungen, weil sie in vielen Fällen nicht ausreichend für die Unterkunftskosten von Leistungsbeziehern aufgekommen sei. Dieser Fehler soll das Jobcenter nun teuer zu stehen kommen.
Strafe für Jobcenter
Für das Jobcenter im Unstrut-Hainrich-Kreis in Mühlhausen beginnt das neue Jahr mit einem Dämpfer: Das Nordhäuser Sozialgericht verurteilte die Einrichtung zu einer saftigen Geldstrafe. Grund dafür seien die zu geringen Wohnkostenzahlungen an Leistungsempfänger, berichtet der MDR Thüringen. 2400 Euro Missbrauchsgebühren soll das Jobcenter nun für seinen Fehler zahlen.
Jobcenter kam Aufforderung des BSG nicht nach
Für die zuständige Richterin Gabriele Löffelholz schien der Fall klar gewesen zu sein: Trotz dreimaliger Aufforderung sei es den Vorgaben des Bundessozialgerichts (BSG) nicht nachgekommen, die Unterkunftskosten für Leistungsbezieher aufzubessern. Das BSG wies die Jobcenter vergangenes Jahr an, die Mietobergrenzen den ortsüblichen Mieten anzupassen und damit die staatlichen Hilfen aufzustocken.
Leistungsbezieher klagten
Hintergrund für das Urteil war u.a. die Klage eines Leistungsbeziehers, der vom Jobcenter dazu aufgefordert wurde, in eine kleinere Wohnung zu ziehen. Dieser Aufforderung kam der Kläger nach, die Kosten für die Wohnung wurden trotzdem nicht vollständig vom Jobcenter übernommen, so der MDR. Ein weiterer Kläger hatte Wohnrecht für 3 Personen, das Jobcenter habe jedoch nur die Kosten für 2 Personen übernommen. Insgesamt acht Klagen gegen das Jobcenter wurden in der Sache verhandelt. Das Jobcenter verlor jede davon und musste letzten Endes alle verweigerten Beträge für die Unterkunft plus Zinsen nachzahlen. Besonders erwähnenswert: Laut Gericht sei die Anweisung zur Zahlung von zusätzlichen Missbrauchskosten ein „selten praktizierter Vorgang“.
Aktenzeichen wurden in der aktualisierten Fassung nachgereicht: Falsche Hartz IV Wohnkosten: Jobcenter zu Geldstrafe verurteilt
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