Seitdem im vergangenen Jahr die Barauszahlungen der Jobcenter an Hartz IV Empfänger durch Barcodes ersetzt wurde, hagelt es scharfe Kritik aus vielen Ecken. Nun reiht sich auch die Diakonie in die Riege der Kritiker ein.
Hartz IV Vorschuss an der Supermarktkasse
Seit der bundesweiten Abschaffung von Barauszahlungen der Jobcenter müssen Hartz IV Empfänger in akuten finanziellen Notsituationen an der Supermarktkasse einen Auszahlungszettel vorzeigen. Auf diese Weise sollen sie „diskriminierungsfrei“ an den Hartz IV Vorschuss gelangen: „Mit einem neutral gehaltenen Zahlschein können Kunden, die in einer Notsituation dringend Bargeld benötigen, an den Kassen der beteiligten Einzelhändler (…) eine festgelegte Summe bar ausgezahlt bekommen“, heißt es auf der Webseite der Agentur für Arbeit seit 2019.
Stigmatisierung und Diskriminierung
Schon Anfang 2019 kritisierte die LINKE das Verfahren als „unnötige Stigmatisierung“ von Arbeitslosen und stellte die diskrete Abwicklung der Auszahlung im Supermarkt in Frage. Diese Auffassung teilen nun auch Wohlfahrtsverbände. Die Diakonie Württemberg fordert die Jobcenter auf, die Barauszahlungen für Leistungsempfänger anders zu gestalten- frei von Bloßstellung und Entwürdigung: „Alltägliche Besuche im Supermarkt müssen ohne Scham möglich sein“, so Vorstandsvorsitzender des Diakonischen Werks Württemberg Dieter Kaufmann.
Zurück zur Barauszahlung
Die Diakonie Württemberg fordert nun die Rückkehr zur Barauszahlung in den Jobcentern. Auf diese Weise könnten Arbeitslose vor Diskriminierung und Entwürdigung geschützt werden. Besonders Wohnungslose würden unter der aktuellen Regelung leiden. Lange Überweisungswartezeiten oder fehlende Konten führen häufiger zu akuten finanziellen Notlagen. Durch die Auszahlungen im Supermarkt seien Wohnungslose in ihrem Umfeld leichter zu identifizieren und potentieller Bloßstellung ausgesetzt.
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