3 Monate nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, sollen die ausgesprochenen Hartz IV Sanktionen eines Jobcenters nochmals überprüft werden. Im November vergangenen Jahres entschieden die Karlsruher Richter, dass Sanktionen von über 30 Prozent des Regelsatzes nicht vereinbar mit der Verfassung seien.
Jobcenter Bremen kontrolliert Sanktionen
Das Jobcenter Bremen will viele ausgesprochene Sanktionen von Hartz IV Empfängern einer erneuten Kontrolle unterziehen, berichtet der Weser-Kurier. Insgesamt 2700 Sanktionsbescheide sollen nochmals überprüft werden, heißt es in einer Vorlage für die Wirtschaftsdeputation der Bremischen Bürgerschaft. Sanktionen können verhängt werden, wenn Leistungsbezieher ihre Mitwirkungspflichten verletzen oder aber Jobangebote unbegründet ablehnen. Bei den zu überprüfenden Leistungskürzungen handele es sich um Sanktionen, die vor dem Urteil des Verfassungsgerichts im November ausgesprochen wurden.
Neue Regelung
Nachdem das Verfassungsgericht im November sein Urteil verkündete, Sanktionen von über 30 Prozent des Regelsatzes seien nicht verfassungsmäßig, setzte das Jobcenter das Aussprechen neuer Sanktionen bis auf Weiteres aus. Christian Ludwig zufolge, Sprecher des Jobcenters, seien jedoch seit Dezember neue Richtlinien seitens der Bundesagentur für Arbeit bestimmt worden. Gemäß dieser neuen Regelungen sollen Sanktionen bereits vor Ablauf der 3-monatigen Frist aufgehoben werden können, sofern sich der betroffene Leistungsbezieher „nachträglich ernsthaft und nachhaltig“ bereit erklärt, seinen Mitwirkungspflichten nachzukommen.
Verschärfte Beachtung von Härtefällen
Zudem soll künftig mehr darauf geachtet werden, welche persönlichen Umstände des Leistungsbeziehers zur Verletzung der Mitwirkungspflicht geführt haben. Im Einzelfall soll entsprechend geprüft werden, ob ein Härtefall vorliegt. Welche Umstände einen Härtefall ausmachen, sei jedoch nicht explizit geregelt. Diese Frage stelle das Jobcenter Bremen laut Deputationsvorlage vor eine Herausforderung.
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