Update: Der Kinderbonus wird in 2 Raten ausgezahlt. Die erste Rate in Höhe von 200 Euro erfolgt im September und die zweite Rate in Höhe von 100 Euro folgt im Oktober.
Mehr dazu hier: Kinderbonus kommt: Auszahlungstermin steht fest!
Wer für seine Kinder einen Anspruch auf Kindergeld hat, erhält automatisch den Kinderbonus in Höhe von 300 Euro von der Familienkasse ausgezahlt. Dies gilt auch für volljährige Kinder, sofern für diese ein Kindergeldanspruch besteht.
3 Raten zu 100 Euro
Derzeit ist noch unklar, wie genau der im Rahmen des Konjunkturpaketes beschlossene Familienbonus in Höhe von 300 Euro an die Eltern ausgezahlt wird. Allerdings ließ Bundesfamilienministerin Franziska Giffey verlauten, dass dies „aller Wahrscheinlichkeit nach“ in drei Monatsraten zu je 100 Euro zusätzlich zum Kindergeld von der Familienkasse ausgezahlt wird. Eltern, die also 204 Euro für ihr Kind bekommen, würden demnach 304 Euro für drei Monate erhalten.
Keine Anrechnung auf Sozialleistungen
Der Kinderbonus bleibt bei Sozialleistungen wie Hartz IV, Kinderzuschlag, Unterhaltsvorschuss, Wohngeld oder Elterngeld vollständig anrechnungsfrei. Siehe auch „Eckpunkte des Konjunkturpakets: Corona-Folgen bekämpfen, Wohlstand sichern, Zukunftsfähigkeit stärken“ des BMAS unter Punkt 26.
Zeitpunkt der Auszahlung noch unklar
Wann genau dieser Kinderbonus an die Berechtigten ausgezahlt werden soll, ist allerdings lauf Giffey noch unklar.
Denkbar wäre beispielsweise bereits Juli 2020 – denn ab diesem Zeitraum soll auch die vorübergehende Mehrwertsteuersenkung von 19% auf 16% bzw. von 7% auf 5% erfolgen. Aber das ist nur eine Vermutung.
Update vom 10.06.2020
Nun wurde bekannt, dass der Kinderbonus in Raten von 2 x 150 Euro in den Monaten September und Oktober 2020 ausgezahlt wird.
Einkommen ist kein pauschaler Ausschlussgrund
Durch die Regelung, dass der Kinderbonus mit dem Kindergeld ausgezahlt wird, werden Eltern mit höherem Einkommen nicht automatisch von der Corona-Hilfe ausgenommen. Erst bei der jährlichen Einkommensteuererklärung wird dann im Rahmen der Günstigerprüfung beim Finanzamt ermittelt, ob der Kinderbonus samt Kindergeld bei der Familie verbleibt oder anstelle dieser der steuerliche Freibetrag (Kinderfreibetrag) herangezogen wird. Für 2020 beträgt der Kinderfreibetrag 7.812 Euro.
Ausführliche Infos zum Kinderfreibetrag: https://www.kindergeld.org/kinderfreibetrag/
Nach aktuellen Berechnung sollen Elternpaare mit einem Kind bis zu einem zu versteuernden Einkommen von 85.900 Euro vom dem Kinderbonus profitieren. Weitere Erläuterungen und Berechnungen hat jobrecht.de unter https://www.jobrecht.de/blog/300-euro-kinderbonus-steuerliche-behandlung/ zusammengefasst.
Alleinerziehende erhalten höheren Kinderfreibetrag
Alleinerziehende profitieren zudem von weiteren Änderungen der Corona-Hilfe durch das Konjunkturpaket. Neben der Auszahlung des Familienbonus wird auch der Kinderfreibetrag von derzeit 1.908 Euro jährlich auf 4.000 Euro angehoben.
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