Der Entwurf des Bundesministeriums für Arbeit zur Ermittlung des Hartz IV Regelsatzes stößt bereits kurz nach seiner Veröffentlichung auf scharfe Kritik: Besonders die Linke zeigt sich mehr als unzufrieden mit dem geplanten Verfahren.
Kritik an Verfahren zur Ermittlung des Regelsatzes
Seit Jahren steht das Verfahren zur Ermittlung des Regelsatzes immer wieder in der Kritik. Nicht nur Hartz IV Bedürftige selbst, auch Fachleute und Verbände beanstanden die fragwürdige Praxis seit Jahren. Besonders die niedrigen Verbrauchsausgaben, die als Berechnungsgrundlage für den Regelsatz dienen, empfinden viele Experten als nicht repräsentativ.
BMAS hält am bisherigen Verfahren fest
In einem kürzlich veröffentlichen Entwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales für ein Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen wurde nun aber klar: Eine Änderung des Status Quo ist nicht in Sicht – Arbeitsminister Heil plant auch weiterhin, am bisherigen Verfahren festzuhalten. Für Linken-Chefin Katja Kipping ist dieser Entschluss nicht nachzuvollziehen:
„Fachleute, Betroffene und Verbände warnen dringend vor einem ‚Weiter-So‘ bei den Regelsätzen. Ein Rechenmodell, das so breit kritisiert wird, darf nicht unverändert fortgeführt werden. Stattdessen muss das Existenzminimum sauber und ohne Tricks berechnet werden“.
Verbrauchsstichproben als Berechnungsgrundlage
Laut dem Entwurf des Arbeitsministeriums steigt der Eckregelsatz im Jahr 2021 von 432 Euro auf 439 Euro – ein Anstieg um gerade mal 7 Euro. Als Berechnungsgrundlage dienen dabei u.a. Verbrauchsstichproben der entsprechenden Referenzgruppen. Für einen Ein-Personen-Haushalt werden die folgenden Ausgaben zur Berechnung des Regelsatzes herangezogen:
Nahrungsmittel, Getränke, Tabakwaren | 150,93 Euro |
Bekleidung und Schuhe | 36,09 Euro |
Wohnungsmieten, Energie und Wohnungsinstandhaltung | 36,87 Euro |
Innenausstattung, Haushaltsgeräte und -gegenstände, laufende Haushaltsführung | 26,49 Euro |
Gesundheitspflege | 16,60 Euro |
Verkehr | 39,01 Euro |
Post und Telekommunikation | 38,89 Euro |
Freizeit, Unterhaltung und Kultur | 42,44 Euro |
Bildungswesen | 1,57 Euro |
Beherbergungs- und Gaststättendienstleistungen | 11,36 Euro |
Andere Waren und Dienstleistungen | 34,65 Euro |
Entwurf eines Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch sowie des Asylbewerberleistungsgesetzes
Für 2021 hochgerechnet, würde der Regelsatz für einen Alleinstehenden folgendermaßen aussehen:
Dadurch ergeben sich Verbrauchsausgaben von 434,90 Euro im Monat. Aus Katja Kippings Sicht müsse daher schnell ein anderer Berechnungsansatz zur Ermittlung des Regelsatzes her. Die weitere Ablehnungshaltung des Bundesarbeitsministeriums gegenüber eines solchen überarbeiteten Verfahrens sei schlichtweg „Politikverweigerung“.
Titelbild: perfectlab/ shutterstock.com