Die Bürokratie nimmt langsam wieder Einzug: In den Anfängen der Corona-Pandemie war es noch ganz leicht: Hartz IV-Anträge wurden ohne Prüfung einfach weiterbewilligt. Das erleichterte Bewilligungsverfahren zur sozialen Absicherung endet am 30. August. Eine Verlängerung ohne erneute Antragstellung ist nicht mehr möglich.
Das „Gesetz für den erleichterten Zugang zu sozialer Sicherung und zum Einsatz und zur Absicherung sozialer Dienstleister aufgrund des Coronavirus SARS-CoV-2 (Sozialschutz-Paket)“ sah unter anderem die unbürokratische Unterstützung von Hartz IV- und Sozialhilfeempfängern vor. Es beinhaltete den vereinfachten Zugang zu sozialer Sicherung (siehe § 67 SGB II). Die Corona-Zahlen steigen, aber das Gesetz für vereinfachte Weiterbewilligungen fällt nun weg. ALG-II-Empfänger, deren Hartz IV-Bewilligung ab dem 31. August ablaufen, müssen einen neuen Weiterbewilligungsantrag stellen.
Unbedingt Weiterbewilligungsantrag stellen!
Die Jobcenter verschicken bereits an alle Leistungsempfänger, deren Hartz IV-Bewilligung ab dem 31. August abläuft, ein Brief, mit dem Hinweis, dass ein Weiterbewilligungsantrag (Anlage WBA) erforderlich ist. Sollte ein Leistungsempfänger kein Schreiben vom Jobcenter erhalten, ist trotzdem für die betroffenen ALG II-Empfänger ein Weiterbewilligungsantrag erforderlich.
Dauer der Bearbeitung: Für den Weiterbewilligungsbescheid benötigen die Jobcenter durchschnittlich bis zu drei Wochen.
Corona: Weiterbewilligungen werden geprüft!
Die Weiterbewilligungsanträge im Zeitraum vom 31. März 2020 bis einschließlich 30.08.2020 wurden unter Annahme unveränderter Verhältnisse für 12 Monate ohne Prüfung weiterbewilligt. Die Bundesagentur für Arbeit kontrolliert nun im Nachhinein diese automatisch erteilten Hartz IV-Weiterbewilligungsanträge auf Richtigkeit. Bei Falschanträgen kommt es demnächst zu Rückzahlungsforderungen.
Lesenswert: Hartz IV – Achtung Rückzahlungsforderung wegen Corona!
Was ist mit Hartz IV-Neuanträgen?
Nach Auskunft des Jobcenters gegenüber dem Hartz IV.org-Team gilt der erleichterte Zugang zur Grundsicherung bei Neuanträgen bis zum 30. September. Wer in dieser Zeit in finanzielle Not gerät, soll das Arbeitslosengeld II oder die Sozialhilfe weiterhin schnell und unbürokratisch erhalten. Das Bundeskabinett hat die vereinfachten Zugangsbedingungen Neuanträge bis zum 30. September 2020 verlängert.
Hinweis: Für alle Hartz IV-Neuanträge, die danach, also ab dem 1. Oktober 2020 gestellt werden, gelten die Vor-Corona-Regeln der Grundsicherung: Die Jobcenter prüfen u.a. ob die Kosten der Unterkunft wirklich angemessen sind und ob Vermögen vorhanden ist.
Foto: Nicole Lienemann / shutterstock.com