Hartz IV Empfänger sind auf Antrag von der Pflicht zur Zahlung der Rundfunkgebühren entbunden. Die Behörden sind sich dieser Tatsache bewusst – davon war Martina Menzel aus Nordrhein-Westfalen zumindest ausgegangen. Umso größer der Schock als die Hartz IV Empfängerin plötzlich Post vom Gerichtsvollzieher erhielt.
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Hartz IV Empfängerin zu GEZ Zahlung aufgefordert
Als Martina Menzel aus Gladbeck in Nordrhein-Westfalen ihre Post öffnete, staunte sie nicht schlecht: Die 43-Jährige wurde aufgefordert, Rundfunkgebühren (ehemals GEZ-Gebühren) zu zahlen, berichtet Der Westen. Als Hartz IV Empfängerin ging Menzel stets davon aus, zu den Personengruppen zu gehören, die von der Zahlung der Beiträge befreit sind. Dazu gehören neben Hartz Leistungsbeziehern unter anderem Empfänger von
- BAföG
- Ausbildungsgeld
- Berufsausbildungsbeihilfe
- Sozialhilfe
- Grundsicherung im Alter/ bei Erwerbsminderung
Mehr Infos: GEZ Befreiung
Post nach Umzug
Die Zahlungsaufforderung erfolgte kurz nach Menzels Anmeldung beim Einwohnermeldeamt in Gladbeck. Sie war erst kürzlich zu ihrem ehemaligen Partner in die nordrhein-westfälische Stadt gezogen und lebte dort zur Untermiete:
„Als ich umgezogen bin, habe ich diese Situation auch dem Jobcenter vorgetragen. Die Sachbearbeiterin hat mir versichert, dass ich mir keine Sorgen machen brauche, weil der Beitragsservice sehen würde, dass mein Ex-Freund bereits zahlt“, so die 43-Jährige gegenüber Der Westen.
Erneute Zahlungsaufforderung
Als Menzel die Angelegenheit daraufhin mit dem Beitragsservice selbst klären wollte, versicherte man ihr, man würde sich darum kümmern. Kurz darauf erhielt sie erneut eine Zahlungsaufforderung – inklusive Versäumnisgebühr:
„Ich habe diesmal einen Brief geschrieben und per Einschreiben weggeschickt. Außerdem habe ich wieder dort angerufen, bin dann auch wütend geworden.“
Gerichtsvollzieherin droht mit Haftbefehl
Wieder versicherte man ihr, sie solle sich keine Sorgen machen und wieder beschwor man, die Angelegenheit würde geklärt werden – wieder handelte es sich hierbei um leere Versprechen.
Kurze Zeit später erhielt Martina Menzel ein neues Schreiben. Dieses Mal stammte der Brief von einer Gerichtsvollzieherin. Menzel wurde aufgefordert, zu einem bestimmten Termin eine Summe von 562,80 Euro zu zahlen und eine Vermögensauskunft zu erteilen. Zudem läge bereits ein Haftbefehl gegen die Hartz IV Empfängerin vor. Käme sie den Forderungen nicht nach, drohe ihr das Gefängnis. Hinweise dazu, wie eine solche Summe vom Hartz IV Regelsatz gezahlt werden soll, enthielt das Schreiben jedoch nicht.
Schikane: Hartz IV Empfängerin kämpft um ihr Recht
Beim anberaumten Termin weigert sich Martina Menzel, eine Vermögensauskunft zu erteilten. Sie sei Hartz IV Empfängerin und müsste dem Jobcenter sowieso offen darlegen, über wie viel Geld sie verfüge. Bisher konnte Menzel den Kampf noch nicht endgültig für sich gewinnen, hat jedoch auf Anraten des Jobcenters hin, alle nötigen Dokumente an den Beitragsservice geschickt. Für sie ist klar: Kampflos gibt Martina Menzel nicht auf:
„Ich habe keine Angst, will mich auch nicht einschüchtern lassen. Hier geht es um Schikane, nur weil Behörden es nicht auf die Reihe kriegen“.
Titelbild: Kzenon/ shutterstock.com