Pflegepersonen, die ein Pflegekind bei sich aufnehmen und es versorgen, steht Pflegegeld zu. Wie verhält es sich, wenn die Pflegepersonen gleichzeitig Bürgergeld Leistungen erhalten?
Vollzeitpflege: Was ist das?
Grundsätzlich unterscheidet man zwischen dem Pflegegeld für gesundheitlich Pflegebedürftige und dem Pflegegeld für Pflegekinder.
Beim Pflegegeld für gesundheitlich Pflegebedürftige gemäß SGB XI handelt es sich um eine finanzielle Leistung der Pflegeversicherung. Es wird gezahlt, wenn Pflegebedürftige ihre Pflege selbst sicherstellen.
Das Pflegegeld für Pflegekinder gemäß SGB VIII dient als finanzielle Hilfe vom Jugendamt für Pflegeeltern, die ein Pflegekind in Vollzeit- oder Tagespflege bei sich aufnehmen und versorgen.
Befindet sich ein Kind in Vollzeitpflege, lebt es gemäß § 33 SGB VIII dauerhaft oder zeitlich befristet bei Pflegepersonen innerhalb einer Pflegefamilie oder Erziehungsstelle. Pflegeeltern benötigen dafür eine Pflegeerlaubnis gemäß § 44 SGB VIII und sind berechtigt in Angelegenheiten des täglichen Lebens für das Kind zu entschieden und so die Sorgerechtsinhaber zu vertreten (§ 1688 BGB). Die Erziehung und Betreuung wird in dem Zeitraum, in dem sich das Kind in Vollzeitpflege befindet, von der Pflegeperson übernommen.
Pflegekinder: Wie viel Pflegegeld?
Pflegeeltern in Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII haben gemäß § 39 Abs. 1 SGB VIII Anspruch auf monatliche Pauschalbeträge vom Jugendamt, um die Versorgung und Unterbringung ihrer Pflegekinder zu gewährleisten. Mit dem Betrag für den Sachaufwand sollen die Ausgaben für Unterkunft, Verpflegung, Kleidung und andere Bedürfnisse des Kindes gedeckt werden. Zusätzlich steht Pflegeeltern ein Betrag für die Pflege und Erziehung des Pflegekindes zu. Das Pflegegeld wird an die Pflegepersonen bis zum 18. Geburtstag des Kindes ausgezahlt.
Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich dabei nach dem Alter des Kindes kann dabei je nach Kommune und Bundesland variieren und ist nicht gesetzlich vorgegeben. Der Deutsche Verein für öffentliche und private Vorsorge e.V. empfiehlt diesbezüglich für das Jahr 2024 allerdings die folgenden Richtwerte:
Alter des Pflegekindes in Jahren | Kosten für Sachaufwand | Kosten für die Pflege und Erziehung |
---|---|---|
0-6 | 731 € | 420 € |
6-12 | 864 € | 420 € |
12-18 | 1.025 € | 420 € |
Einmalige Beihilfen und Zuschüsse
Außerdem können Pflegeeltern einmalige Beihilfen und Zuschüsse beim Jugendamt beantragen. Diese Hilfen werden gemäß § 39 Abs. 3 SGB VIII vor allem in folgenden Fällen gewährt:
- Wichtige persönliche Anlässe
- Erstausstattung einer Pflegestelle
- Urlaubs- oder Ferienreisen des Kindes
Pflegekinder: Wird das Pflegegeld auf Bürgergeld angerechnet?
Gemäß § 11a Abs. 3 SGB II sind Leistungen, die zu einem ausdrücklich genannten Zweck erbracht werden, nur so weit als Einkommen zu berücksichtigen, als die Leistungen nach diesem Buch im Einzelfall demselben Zweck dienen. Dementsprechend ist der Betrag, den Pflegeeltern für den Sachaufwand in Verbindung mit der Vollzeit-Pflege erhalten nicht als Einkommen zu betrachten und mindert die Bürgergeld Leistungen dementsprechend nicht.
Anders verhält es sich mit den Leistungen für die Pflege und Erziehung. Der Erziehungsbeitrag wird gemäß § 11a Abs. 3 Nr.1
- für das dritte Pflegekind zu 75 Prozent und
- ab dem vierten Pflegekind vollständig als Einkommen auf den Bürgergeld Regelsatz angerechnet.
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