Die Angemessenheit einer Wohnung entscheidet darüber, ob und in welcher Höhe das Jobcenter die Miete von Hartz IV Empfängern übernimmt. Dabei ist neben der Größe des Wohnraumes vor allem der Preis der Wohnung entscheidend. Essen in Nordrhein-Westfalen hebt nun zum 01. September die Mietobergrenzen für Hartz IV Empfänger an.
Essen hebt Mietobergrenzen an
Hartz IV Empfänger haben es oft nicht leicht, eine geeignete Wohnung zu finden. Das Jobcenter hat strikte Vorgaben bezüglich der Größe und auch des Mietpreises der Wohnung. Gilt eine Wohnung nicht als angemessen wird die Miete nicht oder nicht vollständig vom Jobcenter übernommen. Die Stadt Essen im Ruhrgebiet macht es Leistungsbeziehern nun durch eine Anhebung der Mietobergrenzen einfacher, geeigneten Wohnraum zu finden.
Angemessener Wohnraum: Größe der Wohnung
Die angemessene Größe der Wohnung orientiert sich an der Personenzahl. Für eine Person gelten grundsätzlich 50 qm als angemessen, bis zur 5. Person in der betreffenden Bedarfsgemeinschaft werden jeweils 15 qm addiert. Ab der 6 Person werden jeweils 10 qm zur Wohnfläche zusätzlich berechnet.
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Essen: Neue Mietobergrenzen
Die angemessenen Mietpreise richten sich unterdessen nach örtlichen Vorgaben und Richtlinien. Liegen diese nicht vor, wird auf Werte des Wohngeldgesetzes zurückgegriffen. Ab dem 01. September können Essener Hartz IV Empfänger teurer wohnen. Die Mietobergrenzen werden zum Teil signifikant nach oben angepasst:
- 1 Person: 410,00 Euro (vorher: 361,00 Euro)
- 2 Personen: 516,75 Euro (vorher: 458,90 Euro)
- 3 Personen: 641,60 Euro (vorher: 564,80 Euro)
- 4 Personen: 773,30 Euro (vorher: 681,15 Euro)
- 5 Personen: 916,30 Euro (vorher: 811,80 Euro)
- 6 Personen: 1.006,80 Euro (vorher: 897,60 Euro)
- 7 Personen: 1.090,70 Euro (vorher: 993,20 Euro)
- 8 Personen: 1.156,40 Euro (vorher: 1.083,60 Euro)
- 9 Personen: 1.192,50 Euro (vorher: 1.170,00 Euro)
Für jede weitere Person in der Bedarfsgemeinschaft erhöhen sich die Kosten der Unterkunft um 79,50 Euro.
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