Die Regelsätze steigen nun doch höher als bislang geplant. Hatte die Bundesregierung endlich ein Einsehen? „Nein“, so der Deutsche Gewerkschaftsbund. Die Erhöhung der Sätze erfolgt aus rein rechnerischen Gründen.
Regelsätze steigen stärker als bisher geplant
Als gestern bekannt wurde, dass die Hartz IV Regelsätze im Jahr 2021 doch stärker angehoben werden als bisher angenommen, kam Hoffnung auf, dass die Bundesregierung ihren Kritikern nun doch Gehör schenkte. Sozialverbände bemängelten, die bislang geplante Erhöhung für das Jahr 2021 sei zu gering, um eine gesellschaftliche Teilhabe für Leistungsempfänger zu ermöglichen. Die nun nach oben korrigierten Sätze schienen wie ein Schritt in die richtige Richtung seitens des Arbeitsministeriums. Im Jahr 2021 steigt der Eckregelsatz im Vergleich zu diesem Jahr nun um 14 Euro anstelle der bisher geplanten 7 Euro.
Neu berechnete Regelsätze 2021 | Ursprünglich geplante Regelsätze 2021 | Regelsatz 2020 | |
Alleinstehende Erwachsene | 446 Euro | 439 Euro | 432 Euro |
Partner in Bedarfsgemeinschaft | 401 Euro | 395 Euro | 389 Euro |
Kinder im Haushalt bis 25 Jahren | 357 Euro | 351 Euro | 345 Euro |
Kinder 14 bis 17 Jahre | 373 Euro | 367 Euro | 328 Euro |
Kinder 6 bis 13 Jahre | 309 Euro | 308 Euro | 308 Euro |
Kinder bis 5 Jahren | 283 Euro | 279 Euro | 250 Euro |
DGB: Der Schein trügt
Der Deutsche Gewerkschaftsbund stellt jetzt allerdings klar: Der Schein trügt. Bei den höher ausfallenden Regelsätzen handelt es sich lediglich um die ohnehin geplante Fortschreibung der Regelsätze 2021.
„Das Arbeitsministerium hat in Wahrheit nicht nachgebessert, sondern lediglich einen gesetzlich vorgeschriebenen Rechenschritt nachgeholt, um die Regelsätze bis 2021 fortzuschreiben. Es wäre unredlich und zynisch, diese Fortschreibung den Ärmsten der Gesellschaft als Erhöhung zu verkaufen und ihnen ein X für ein U vorzumachen“, so Anja Piel, DGB-Vorstandsmitglied, am Dienstag.
Berechnung des Regelsatzes „zementiert“ Armut
Im Fokus der DGB-Kritik stehen dabei besonders die Berechnungsmethoden des Hartz IV Regelsatzes. Für dessen Ermittlung werden die Ausgaben der einkommensschwächsten 15 Prozent der Bevölkerung herangezogen. Die Beträge werden dann mit dem Existenzminimum gleichgesetzt:
„Dabei ist diese Vergleichsgruppe Welten von einem normalen Lebensstandard wie in der Mitte der Gesellschaft entfernt. So wird Armut nicht bekämpft, sondern zementiert“, moniert Piel.
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Realitätsferne Kinderregelsätze
Auch die Tatsache, dass der Regelsatz für Kinder von 6 bis 13 Jahren 2021 lediglich einen Euro steigt, ist dem Deutschen Gewerkschaftsbund ein Dorn im Auge. Aus Sicht des DGB belegen die großen Unterschiede bei der Anpassung der Kinderregelsätze die „schlechte Qualität der zugrunde liegenden Statistik“. Bei dem Berechnungsverfahren würden zu wenig Fälle betrachtet, was zu einem wenig aussagekräftigen Endergebnis führe.
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