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Makabere Panne: Jobcenter bestätigt Hartz IV Empfänger den eigenen Tod

Mann fasst sich an die Stirn

„Irren ist menschlich“, heißt es in einem Sprichwort. Auch im Jobcenter kommt daher es immer wieder mal zu Pleiten, Pech und Pannen. Gegenüber der Öffentlichkeit werden grobe Schnitzer von Seiten der Behörde gerne als „bedauernswerte Einzelfälle“ betitelt – so auch im folgenden Fall.

Jobcenter verschickt Aufhebungsbescheid an Verstorbenen

Das Jobcenter Dresden hat sich einen überaus makaberen Fehler geleistet. Berichten von Bild.de zufolge habe die Behörde im Juli die Auszahlung der Hartz IV Leistungen an einen Leistungsbezieher nach dessen Tod gestoppt – und den Verstorbenen anschließend per Brief darüber in Kenntnis gesetzt.

Jobcenter: „Sie sind am 09.07.2020 verstorben

Sie sind am 09.07.2020 verstorben“, heißt es laut Bild in dem Schreiben an den verstorbenen Leistungsempfänger und bestätigte ihm damit den eigenen Tod. Doch damit nicht genug. Hilfsbereit wie eh und je bemerkte das Jobcenter zudem, dass der Tote erneut Anspruch auf Hartz IV Leistungen geltend machen könne, „wenn Sie diese nach Wegfall des Grundes, der zur Aufhebung des Bewilligungsbescheides geführt hat, erneut beantragen“. Sobald er also nicht mehr tot sei, könne er dementsprechend wieder Sozialleistungen beantragen. Ah ja, gut zu wissen.

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Jobcenter entschuldigt sich für „beklagenswerten Einzelfall

Die Angehörigen des Verstorbenen sahen in dem Jobcenter-Schreiben weit mehr als nur eine harmlose Panne: „Wir fühlen uns verhöhnt„, so eine Hinterbliebene gegenüber Bild.de. Als das Jobcenter den peinlichen Fehler bemerkte, entschuldigte sich die Behörde:

Das Anschreiben hätte in dieser Form keinesfalls versendet werden dürfen“, gesteht eine Sprecherin des Jobcenters Dresden.

Den Angehörigen des Toten gelte das Mitgefühl und Beileid der Mitarbeiter des Jobcenters. Bei dem Schreiben handele es sich um einen „beklagenswerten Einzelfall“, der zum Anlass genommen würde, die Mitarbeiter für entsprechende Situationen besser zu schulen.

Titelbild: pathdoc/ shutterstock.com