Nicht jeder Antrag auf Bürgergeld wird bewilligt. Haben Antragssteller keinen Anspruch auf die beantragten Leistungen oder erlässt das Jobcenter aus anderen Gründen einen Ablehnungsbescheid, bleibt immer noch das Rechtsbehelfsverfahren mit Widerspruch, Klage und einstweiligem Rechtschutz, um sich gegen eine Ablehnung von Bürgergeld Leistungen zu wehren.
Inhaltsverzeichnis
Was ist ein Ablehnungsbescheid?
Wird ein Antrag auf Bürgergeld gestellt, muss das Jobcenter darauf nach einer Überprüfung des Leistungsanspruchs mit einem Verwaltungsakt reagieren. Dieser erfolgt schriftlich in Form eines Bewilligungsbescheids oder eines Ablehnungsbescheids. Während der Bewilligungsbescheid den Antragssteller über die Bewilligung der Leistungen sowie deren Höhe und Dauer in Kenntnis setzt, informiert ein Ablehnungsbescheid den Antragssteller über die Ablehnung der beantragten Leistungen – samt Begründung für die Entscheidung.
Wie sieht ein Ablehnungsbescheid aus?
Der Ablehnungsbescheid muss die folgenden Angaben enthalten:
- Datum des Antrags
- Angaben zum Antragssteller (Name, Adresse)
- Bedarfsgemeinschaftsnummer (BG-Nummer)
- Gründe für die Ablehnung
- Rechtsbehelfsbelehrung mit Widerspruchsfrist (§ 37 Abs. 6 Verwaltungsverfahrensgesetz)
Gründe für Ablehnungsbescheid
Der Ablehnungsbescheid muss als Verwaltungsakt zwingend die Begründung für die Ablehnung der beantragten Leistungen enthalten. Lehnt das Jobcenter einen Bürgergeld Antrag ab, sind folgende Gründe dafür denkbar:
Zu hohes Einkommen
Verfügt der Antragsteller bzw. die Bedarfsgemeinschaft über zu hohes Einkommen, so dass der Gesamtbedarf der Bedarfsgemeinschaft vollständig gedeckt ist, besteht keine Hilfebedürftigkeit, die zu den generellen Bürgergeld Voraussetzungen zählt.
Zu hohes Vermögen
Der Lebensunterhalt ist grundsätzlich aus den eigenen Mitteln und Vermögenswerten zu bestreiten. Verfügt die Bedarfsgemeinschaft nach Abzug der Freibeträge für Schonvermögen (min. 15.000 Euro pro Mitglied) über zu hohes verwertbares Vermögen, entfällt der Anspruch auf Bürgergeld, da auch dadurch die Hilfebedürftigkeit beseitigt werden kann.
Fehlende Unterlagen
Nicht selten begründet sich der Ablehnungsbescheid durch fehlende Unterlagen. Allerdings wird das Jobcenter aufgrund fehlender Unterlagen nicht sofort einen das Bürgergeld ablehnen und und entsprechend einen Ablehnungsbescheid erlassen sondern den Antragsteller zunächst auffordern, die fehlenden Unterlagen zur Sachverhaltsaufklärung nachzureichen.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Rechtsbehelfsbelehrung klärt den Antragsteller am Ende des Ablehnungsbescheids über seine Rechte auf, wie er gegen den ablehnenden Bescheid vorgehen kann. Sie setzt den Antragsteller über sein Widerspruchsrecht und die entsprechende Widerspruchsfrist in Kenntnis. Zudem gibt die Rechtsbehelfsbelehrung vor, wo und in welcher Form Widerspruch zu erheben ist.
Wann kommt der Ablehnungsbescheid vom Jobcenter?
Der Ablehnungsbescheid kommt, wenn das Jobcenter nach Aufklärung des Sachverhalts auf einen Antrag entschieden hat, dass die beantragten Leistungen nicht bewilligt werden. Dabei muss das Jobcenter zwingend innerhalb einer Frist von 6 Monaten nach Eingang des Antrages mit einem Verwaltungsakt und somit dem Erlass eines Bescheides tätig werden. Unterlässt das Jobcenter, in dieser Frist per Bescheid auf einen Antrag zu reagieren, können Betroffene Untätigkeitsklage beim Sozialgericht erheben.
Widerspruch – gegen Ablehnungsbescheid vorgehen
Da es sich beim Bürgergeld Bescheid um einen Verwaltungsakt handelt, können Betroffene innerhalb eines Monats (nicht 4 Wochen!) nach Zugang des Ablehnungsbescheides gegen die Ablehnung vorgehen. Bestehen Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Ablehnungsbescheides, haben Betroffene das Recht Widerspruch oder im späteren Verlauf des Widerspruchsverfahrens sogar Klage gegen das Jobcenter zu erheben.
Eine Begründung muss der Widerspruch zur Fristwahrung nicht enthalten. Allerdings sollte diese kurzfristig nachgereicht werden. Grundsätzlich ist das Jobcenter bei einem Widerspruch verpflichtet, den gesamten Sachverhalt zu überprüfen. Wird jedoch keine Begründung des Widerspruchs genannt, entscheidet der Leistungsträger und kommt in den meisten Fällen zum selben Ergebnis wie vorher und erlässt einen Widerspruchsbescheid. Gegen diesen kann dann nur noch Klage beim Sozialgericht erhoben werden.
Drei Monate Zeit über Widerspruch zu entscheiden
Das Jobcenter hat nach Eingang des Widerspruchs drei Monate Zeit diesen zu überprüfen und einen Widerspruchsbescheid auszustellen. Fällt dieser nicht zugunsten des Antragsstellers aus kann kein erneuter Widerspruch erhoben werden – in diesem Fall bleibt nur der Weg über eine Klage vor Gericht.
Einstweiliger Rechtschutz
Das Widerspruchsverfahren ist durch die lange Überprüfungsfrist des Jobcenters mitunter sehr zeitaufwendig. Viele Hilfebedürftige sind jedoch von einer schnellen Sicherung ihres Lebensunterhalts durch die Grundsicherung abhängig, daher empfiehlt sich parallel zur Widerspruchserhebung die Beantragung des einstweiligen Rechtschutzes (auch Eilverfahren oder Eilrechtsschutz). Auf diese Weise kann das Verfahren über eine gerichtliche einstweilige Anordnung beschleunigt werden und das Jobcenter zur vorübergehenden Auszahlung der Leistungen verpflichtet werden.
Widerspruch lohnt sich
Ein Ablehnungsbescheid bedeutet keineswegs, dass Antragsteller keinen Anspruch auf Bürgergeld haben. Der Statistik der Bundesagentur für Arbeit zufolge haben die Jobcenter im Jahr 2023 über ca. 420.000 Widersprüche entschieden und in fast 138.500 Fällen davon die Entscheidung geändert – über 30 Prozent der Widersprüche wurde also ganz oder teilweise stattgegeben.
Titelbild: Lopolo / shutterstock