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Mangelernährung – Hartz IV macht krank

Tiefkühl Pizza

Der Hartz IV Regelsatz reicht nicht aus, um sich gesund und ausgewogen zu ernähren. Diese Aussage stammt nicht etwa von vehementen Gegnern der aktuellen Sozialpolitik, sondern aus dem Landwirtschaftsministerium. Die mahnenden Worte finden im Bundesministerium für Arbeit und Soziales allerdings kein Gehör. Dort kümmert es offenbar niemanden, ob und wie man von Hartz IV satt wird.

Keine gesundheitsförderliche Ernährung

„Du bist, was Du isst“, heißt es. Und da gerade – nicht nur gefühlt – alles teurer wird, können sich Hartz IV Empfänger eben nicht nach Lust und Laune im Supermarkt oder auf dem Wochenmarkt bedienen. Das hat auch das Landwirtschaftsministerium erkannt.

Das Gutachten des wissenschaftlichen Beirates „Politik für eine nachhaltige Ernährung“ von August 2020 lässt keinen Zweifel daran, wie schwerwiegend die Probleme sind. „Auch in Deutschland gibt es armutsbedingte Mangelernährung und teils auch Hunger sowie eine eingeschränkte soziokulturelle Teilhabe im Bedürfnisfeld Ernährung“, steht dort.

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Grundsicherung reicht nicht

Die Ursachen dafür, zumindest im Bereich Hartz IV, liefert das Gutachten gleich mit. Die Grundsicherung reiche „ohne weitere Unterstützungsressourcen“ nicht für eine gesundheitsförderliche Ernährung. Singles stehen monatlich 154,78 Euro bzw. täglich 5,09 Euro für Lebensmittel und alkoholfreie Getränke aus dem Hartz IV Regelsatz zur Verfügung – bei Kindern bis fünf Jahren sind es 3,05 € täglich. Bei sechs bi 14jährigen Kindern sieht der Gesetzgeber 3,98 € täglich vor und bei über 15jährigen 5,41 €.

Bei Alleinstehenden entspricht etwa 1,70 Euro pro Mahlzeit – bei Kindern und Jugendlich ist der Satz noch niedriger. Damit werden Obst und Gemüse ganz schnell unerschwinglich. Hierzu heißt es weiter im Gutachten:

„Die vorübergehend durchgeführte Analyse zeigt, dass die derzeitige Grundsicherung ohne weitere Unterstützungsressourcen nicht ausreicht, um eine gesundheitsfördernde Ernährung zu realisieren. […] Aufgrund eines materiell deutlich eingeschränkten Handlungsspielraums von in Armut lebenden Menschen sind reine Informationsmaßnahmen und generelle Appelle zum Konsum von nachhaltigeren Lebensmitteln als Instrumente weniger geeignet.“

Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats für Agrarpolitik, Ernährung und gesundheitlichen Verbraucherschutz (WBAE) beim BMEL, Juni 2020, Kapitel 4, Seite 108

Daher fordert der wissenschaftliche Beirat des Landwirtschaftsministeriums eine höhere Grundsicherung:

„Folgerichtig sind im Sinne einer den Nachhaltigkeitszielen verschriebenen Politik die Berechnungsgrundlagen und -methoden der Regelbedarfsermittlung zu überprüfen.“

Eine Aussage, die das Bundesministerium für Arbeit und Soziales nicht teilt. Es gebe keinen Überprüfungsbedarf, lautete die Antwort auf eine Anfrage der Grünen. Warum nicht? Weil laut Arbeitsministerium „existenzsichernde Leistungen beziehende Menschen so gestellt werden wie alle einkommensschwachen Haushalte“. Im Umkehrschluss heißt das, dass man auch bei Familien, die trotz Arbeit an der Armutsgrenze leben, Mangelernährung in Kauf nimmt.

Politik für eine nachhaltigere Ernährung: Eine integrierte Ernährungspolitik entwickeln und faire Ernährungsumgebungen gestalten – WBAE-Gutachten | 21.08.2020

Bildnachweis: Brandy McKnight/ shutterstock.com