Der Bundestag hat am Freitag (11. Juni) den sogenannten Freizeitbonus auf den Weg gebracht. Die Einmalzahlung in Höhe von 100 Euro je Kind ist Teil des „Aufholen nach Corona“ Aktionsprogramms und richtet sich an einkommensschwache Familien, die entweder auf Hartz IV angewiesen sind, Wohngeld, den Kinderzuschlag oder Leistung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Das Geld darf, sagt Familienministerin Christine Lambrecht (SPD), „je nach Lust und Laune“ ausgegeben werden.
Viele Entbehrungen für Kinder dank Corona-Lockdowns
Der Corona-Lockdown hat insbesondere Kindern und Jugendlichen zu schaffen gemacht. Schule, Kindergarten, Freunde treffen – all das war nicht oder nur stark eingeschränkt möglich. Damit die Jungen und Mädchen die schwere Zeit hinter sich lassen und den Lockdown vergessen können, gab es jetzt grünes Licht vom Bundestag für den Freizeitbonus.
Zwei Milliarden Euro Aufholprogramm
Insgesamt nimmt der Bund für das Corona-Aufholprogramm zwei Milliarden Euro in die Hand. Ziel ist es, die Langzeitfolgen der Pandemie abzufedern. Das gilt für den Freizeitbereich, auf den der 100-Euro-Einmalbonus ausgerichtet ist, für die Bildung, die Schulsozialarbeit und Stellen im Freiwilligen Sozialen Jahr. Für ein so breites Spektrum sind zwei Milliarden Euro allerdings eher mau, bestätigen inzwischen auch viele Sozialverbände.
Geld für 2,7 Millionen Kinder
Vom Freizeitbonus profitieren laut Gesetzentwurf rund 2,7 Millionen Kinder, die auf Hartz IV angewiesen sind oder aus einkommensschwachen Familien stammen. Die kommissarische Familienministerin Christine Lambrecht (SPD) betonte, dass der Betrag „je nach Lust und Laune“ verwendet werden darf.
Kinderbonus 2021 kommt – Auszahlung steht fest
Gedacht ist das Geld in erster Linie für Ferien-, Sport- und Freizeitaktivitäten. Das heißt, von den 100 Euro können Ausflüge finanziert werden, der Besuch im Freibad oder vielleicht auch mal ein Eis. Letztlich obliegt es den Eltern, wie sie den Betrag investieren. Wichtig ist nur, dass der Freizeitbonus auch tatsächlich den Kindern und Jugendlichen zugutekommt.
Informationen der Bundesregierung: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/kinderfreizeitbonus-1927190 und der Bundesagentur für Arbeit : https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kinderfreizeitbonus
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