Dass die persönliche Beratung im Jobcenter durch die Corona-Pandemie weitgehend auf Eis gelegt wurde, lässt sich nicht ändern. Dass Hartz IV Bedürftige und andere Hilfesuchende digital ausgegrenzt werden, kann indes überwunden werden. Dazu müssten die Regelsätze grundlegend überarbeitet werden. Eine Forderung, die in Zeiten von Covid-19 immer lauter wird.
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Viele fühlen sich überfordert
Die hessischen Wohlfahrtsverbände haben jetzt im Rahmen einer Online-Pressekonferenz auf das Problem der „digitalen Ausgrenzung“ aufmerksam gemacht. Viele Betroffene fühlten sich damit überfordert, Anträge digital zu bearbeiten und einzureichen. Das gelte vor allem für ältere, behinderte und geflüchtete Menschen.
Forderung: persönliche Beratung
Petra Goertz, Geschäftsführerin der Liga der Freien Wohlfahrtspflege, mahnt:
„Bei Leistungen, auf die die Menschen existenziell angewiesen sind, muss es persönliche Beratungen geben.“
Seien Ämter nur per Mail oder Anrufbeantworter erreichbar, drohten Betroffenen ansonsten „Wochen der Unsicherheit, bis das Geld kommt“.
Computer statt Gespräch
Um beispielsweise Arbeitslosengeld I beantragen zu können, benötige man einen Computer oder ein Handy und einen Internetanschluss und müsse damit umgehen können. Denn, erlebt auch Jörn Klärner von der Caritas immer öfter:
„Digitalisierung ersetzt teilweise völlig die persönliche Beratung und Gespräche.“
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Grundrecht auf Internet
Die Wohlfahrtsverbände sind sich einig: „Digitale Teilhabe setzt ein Grundrecht auf Internet voraus.“ Darüber hinaus seien die „Ausstattung mit Hard- und Software für alle“ und die Vermittlung digitaler Kompetenz notwendig. Die Kosten für die digitale Beteiligung müssten sich dementsprechend in den Hartz IV Regelsätzen widerspiegeln.
Lob für kreative Jobcenter
Doch es hagelte nicht nur Kritik seitens der Verbände. Sie sprachen auch Lob aus. So seien einige Jobcenter-Bedienstete völlig neue Wege gegangen. Statt im Büro habe man sich mit den Klientinnen und Klienten im Park getroffen, um die persönliche Beratung aufrechtzuerhalten.
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