Der Job ist so gut wie sicher und damit der Ausstieg aus Hartz IV. Doch dann kommt der Dämpfer. Nicht etwa vom künftigen Arbeitgeber, sondern vom Jobcenter. Statt einer 34-Jährigen zu helfen, wieder in Arbeit zu kommen, durch ein simples Darlehen für einen Führerschein, lehnt man die Bitte kurzerhand ab. Jetzt hat die Frau ihren Frust bei rundblick-unna.de öffentlich gemacht.
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Mit allen Mitteln aus Hartz IV
In dem Schreiben an die Redaktion erklärt die alleinerziehende Mutter von zwei Jungs, dass sie nach wie vor auf Arbeitslosengeld II angewiesen sei.
„Dies versuche ich mit allen Mitteln zu ändern“, so die 34-Jährige. Umso erfreuter war sie, als die Arbeitsvermittlerin ihr einen Vorschlag in der ambulanten Hauswirtschaft schickte.
Super Job-Angebot
„Hat sich super angehört“, erklärt die Hartz IV Bedürftige. Sie sei Feuer und Flamme gewesen, habe sich beworben und die Zusage erhalten.
Das Problem: Für den Job ist ein Führerschein unabdingbar. Anfang wollte der Chef die Kosten für den Führerschein als Darlehen vorstrecken. Das habe aus finanziellen Gründen nicht funktioniert.
Jobcenter sagt nein
Die Bitte an das Jobcenter, ein Darlehen für den Führerschein zu gewähren, blieb ohne Erfolg. Der Job ist weg. Kein Wunder, dass die Frau wütend ist. Sie schreibt:
„Mir werden Vermittlungsvorschläge zugesandt, auf die ich mich bewerbe und eine Zusage erhalte, das Jobcenter lehnt aber ein Darlehen ab. Ich fühle mich gemobbt und verarscht.“
Aber auch wenn es mit dem Job klappt: Hartz IV Ausstieg trotz Job gelingt nur jedem Zweiten
Zweierlei Maß
Der Ärger ist umso verständlicher, weil das Jobcenter einem Vater, den sie vom Kindergarten kenne, Geld für den Führerschein und ein Auto bewilligt habe.
„Nur für seine Familie […], um rumzufahren“, betont die 34-Jährige, „jetzt sagt mal ehrlich, ist das fair?“ Sie wolle das Geld ja nicht geschenkt haben.
Vier Jobs wären möglich gewesen
Die alleinerziehende Mutter hat inzwischen auch Kamens Bürgermeisterin informiert, wie das Jobcenter mit ihr umspringt.
„Ich hatte seit letztem Jahr vier Jobs in Aussicht und wurde leider nie genommen, weil halt der Führerschein fehlt“, sagt sie.
Kostenübernahme für den Sonderbedarf
Zur Information: Einen Rechtsanspruch, dass vom Jobcenter die Kosten für den Führerschein übernommen werden, haben Hartz IV Bedürftige nicht. Die Finanzierung liegt im Ermessen des Sachbearbeiters.
Eine der Voraussetzungen: Das Geld dient der Beendigung der Arbeitslosigkeit. Das scheint in Kamen gleich mehrmals der Fall gewesen zu sein. Trotzdem gab es kein Geld.
Mehr dazu unter: Führerschein bei Hartz IV: Wann zahlt das Jobcenter?
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