Aufgrund der explodierenden Preissteigerungen hat sich der Koalitionsausschuss der Bundesregierung auf ein weiteres Entlastungspaket geeinigt, welches unter anderem die Verdopplung des ursprünglichen Hartz IV Zuschlags von 100 Euro auf 200 Euro vorsieht.
Bereits im Februar dieses Jahres wurde ein erstes Entlastungspaket aufgrund der Corona-Krise auf den Weg gebracht, welches einmalig 100 Euro für jeden volljährigen Hartz IV Bedürftigen vorsieht sowie monatlich 20 Euro für hilfebedürftige Kinder, die ab Juli 2022 bis zur Einführung der Kindergrundsicherung gezahlt werden.
Der russische Krieg gegen die Ukraine hat für weitere Preissteigerungen, insbesondere bei Strom- und Energiepreisen gesorgt, so dass die Bundesregierung nachjustieren musste. Hier hatte sich der Koalitionsausschuss mit dem „Maßnahmenpaket des Bundes zum Umgang mit den hohen Energiekosten“ auf weitere Hilfen geeinigt und verdoppelt die pauschale Zahlung für Hartz IV Bedürftige auf 200 Euro.
Hartz IV Regelsatz bleibt noch unangetastet
Eine Erhöhung des Hartz IV Regelsatzes will die Regierung im laufenden Jahr nicht vornehmen und speist Betroffene weiterhin mit kleinen Einmalzahlungen ab. Wie es im Ergebnispapier des Koalitionsausschusses vom 23.03.2022 heißt, soll erst der Regelbedarf ab 01.01.2023 die aktuellen Preissteigerungen abbilden und wird dann „angemessen“ erhöht werden.
Damit bleibt sich die Ampel-Koalition ihrer Linie treu, die bereits im September 2021 angekündigt wurde. Hier hatte man argumentiert, dass die Preissteigerungen unter anderem aus der Mehrwertsteuersenkung 2020 resultieren und wollte die Preissteigerungen erst in 2023 berücksichtigen (wir berichteten). Dies war aber alles noch vor der Russland-Ukraine-Krise und die Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP sieht aktuell immer noch keinen größeren Handlungsbedarf als „Entlastungspäckchen“ in Form von kleinen Pauschalzahlungen.
Beispielrechnung für Stromkosten
Bereits im Januar haben wir berichtet, dass der Hartz IV Satz nicht für Strom reicht und die tatsächlichen Kosten fast 40 Prozent höher liegen als im Regelbedarf vorgesehen. Im Januar lag das durchschnittliche Defizit für einen alleinstehenden Hartz IV Bedürftigen bei den Stromkosten bei etwa 13,50 Euro, was sich jährlich auf über 160 Euro aufsummiert. Nach den Preissteigerungen für den Strom ab Februar beläuft sich das Defizit – nur bei Strom! – auf etwa 30,00 Euro monatlich, was jährlich 360 Euro ergibt.
Hierbei sind die Preissteigerungen um etwa sieben Prozent für Lebensmittel und andere Waren des täglichen Bedarfs noch nicht berücksichtigt. Angesichts solcher Preissteigerungen erscheinen die pauschalen Hartz IV Zuschüsse in Höhe von insgesamt 200 Euro lächerlich gering, zumal sie an Bedingungen geknüpft sind, dass man im Monat Juli 2022 Anspruch auf Grundsicherungsleistungen haben muss. Hat man es geschafft, seine Hilfebedürftigkeit bis Juni 2022 zu überwinden, besteht die Möglichkeit – sofern man eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung gefunden hat – die 300 Euro Energiepauschale zu erhalten. Ist man aber von Hartz IV in die Rente übergegangen, geht man bei der Zahlung leer aus.
Wenn der Hartz IV Satz dann zum 01.01.2023 angepasst wird, ist es für viele Betroffene bereits zu spät, zumal „angemessene Erhöhung“ vonseiten der Regierung keine große Aussagekraft hat.
Quelle:
Gesetzesentwurf der Bundesregierung
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