Das Bürgergeld kommt Schritt für Schritt voran. Doch auf weitere Details zum Hartz IV Nachfolger wartet man vergebens. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hatte vor zwei Wochen erste Eckpunkte genannt. Heute (5. August 2022) informierte er erneut zum Bürgergeld, das jetzt in die Ressortabstimmung geht. Die entscheidenden Fragen nach den Regelsätzen und den Sanktionen blieben jedoch unbeantwortet.
Startschuss für das Bürgergeld: 1. Januar 2023
Das Datum steht, viel mehr noch nicht. So lassen sich die bisherigen Auskünfte rund um die Hartz IV Reform zusammenfassen.
„Zum 1. Januar 2023 werden wir das Hartz-IV-System überwinden und das neue Bürgergeld einführen“,
erklärte Hubertus Heil.
Angemessene Erhöhung der Regelsätze
Dieser Termin ist seit Monaten bekannt. Ebenso, dass der Bundesarbeitsminister sich im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens für eine „angemessene Erhöhung der Regelsätze“ ausspricht. Was das in Euro und Cent heißt, bleibt ein Geheimnis – und das vermutlich noch die nächsten Monate.
Die Linke zum Bürgergeld: Hartz IV Bedürftige werden veräppelt
Berechnungen abwarten
Die Vorgaben zur Berechnung der Hartz IV Regelsätze oder vielmehr der Bürgergeld-Regelsätze soll in das Gesetz eingefügt werden. Dieser Schritt erfolge,
„wenn die entsprechenden Berechnungen vorliegen und notwendige Klärungen in der Koalition abgeschlossen sind“.
Streit um die Höhe der Grundsicherung
Das Problem: SPD und Grüne sind sich weitgehend einig, dass 40 bis 50 Euro mehr angemessen sind oder zumindest in die richtige Richtung weisen. Die FDP hingegen will an den alten Grundlagen der Hartz IV Berechnung festhalten und schließt eine Erhöhung aus. Stattdessen soll auf den Zuverdienst gesetzt werden, der für alte, kranke und nicht arbeitsfähige Betroffene in weiter Ferne liegt.
Ende des Vermittlungsvorrangs
Für das Bürgergeld gilt laut Hubertus Heil darüber hinaus, dass man auf den Vermittlungsvorrang verzichte und stattdessen mehr in die Weiterbildung investiere. Statt in einen Aushilfsjob gedrängt zu werden, haben Hartz IV Bedürftige dann die Chance, etwa eine Ausbildung zu machen. Als Weiterbildungsgeld sind 150 Euro monatlich im Gespräch.
Hoffnung auf schnelle Umsetzung
Der Bundesarbeitsminister hofft jetzt, dass die Reform „rechtzeitig in Kraft tritt“ und schnellstmöglich im Kabinett behandelt werden kann. Das Zielt laute:
„Es geht bei dieser großen Sozialreform darum, den Menschen gegenüber mehr Respekt und mehr Achtung vor erbrachter Leistung zu zollen und ihnen auf Augenhöhe zu begegnen.“
Ergebnis eines intensiven Austausches
Kritikern nahm er die Luft aus den Segeln, indem er nochmals betonte, der Gesetzentwurf sei im intensiven Austausch mit der Wissenschaft, Praktikern, Hartz IV Bedürftigen und Arbeitssuchenden entstanden – und nicht im luftleeren Raum.
Wurde auf die Sozialverbände gehört?
Hätte man alle Beteiligten gefragt, die mit Hartz IV konfrontiert sind, müssten auch die Sozialverbände genannt werden. Sie beraten Menschen in Not und machen seit Monaten auf die prekäre Situation aufmerksam. Ihre realitätsnahe Berechnung kommt auf fast 700 Euro Regelsatz, die zur Existenzsicherung nötig wären. Diese Zahl wird man in den Gesprächen zum Bürgergeld vermutlich nicht hören.
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