Hartz IV wird zum 01.01.2023 durch das Bürgergeld ersetzt. Einen genauen Betrag hatte man in den vergangenen Wochen für den Eck-.Regelsatz nicht genannt und dabei auf das neue Gesetz verwiesen. Nun liegt ein neuer Gesetzesentwurf vor, der auch konkrete Beträge für das Bürgergeld vorsieht. Diese Zahlen hatte eine Ministeriumssprecherin bestätigt, verwies aber noch auf die laufende Ressortabstimmung innerhalb der Ampel-Regierung.
502 Euro sollen Bedürftige ab dem 1. Januar 2023 als Bürgergeld erhalten. Das sind 53 Euro mehr als der bisherige Regelsatz für einen alleinstehenden Erwachsenen vorsieht. Diese Zahl sieht der aktuelle Gesetzentwurf aus dem Bundesarbeitsministerium vom 14.09.2022 vor. Damit entspricht das Bürgergeld dem, was angekündigt wurde, nicht aber dem, was sich insbesondere Sozialverbände erhofft hatten.
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53 Euro mehr im Monat
Die Anpassung deckt sich exakt mit dem, was Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) schon vor Monaten angedeutet hatte. Seinerzeit hatte er von 40 bis 50 Euro mehr gesprochen. Jetzt sind es 53 Euro mehr. Dass ein größerer Sprung ausgeschlossen ist, war bereits bei der Vorstellung des dritten Entlastungspakets deutlich geworden. In der schriftlichen Fassung wurde ein „Erhöhungsschritt auf etwa 500 Euro“ genannt.
Bürgergeld Regelsatz 2023 Übersicht
Hartz IV/ Bürgergeld | bis 2022 | ab 2023 | ein Plus von |
---|---|---|---|
Regelbedarf für Alleinstehende/ Alleinerziehende (Regelbedarfsstufe 1) | 449 € | 502 € | 53 € (11,8%) |
Volljährige Partner innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft (Regelbedarfsstufe 2) | 404 € | 452 € | 48 € (11,9%) |
RL unter 25-Jährige im Haushalt der Eltern / Strafregelleistung für ohne Zustimmung ausgezogene U 25’er (Regelbedarfsstufe 3) | 360 € | 402 € | 42 € (11,7%) |
Kinder 14 bis 17 Jahre (Regelbedarfsstufe 4) | 376 € | 420 € | 44 € (11,7%) |
Kinder von 6 bis 13 Jahre (Regelbedarfsstufe 5) | 311 € | 348 € | 37 € (11,9%) |
Kinder bis 5 Jahre (Regelbedarfsstufe 6) | 285 € | 318 € | 33 € (11,6%) |
Das ist im Bürgergeld-Regelsatz 2023 enthalten
Über das (aktuelle) Bedarfsermittlungsgesetz lässt sich der aktuelle Regelbedarf auf die Regelleistung beim Bürgergeld hochrechnen. Sofern es bei den 502 Euro – wie im Referentenentwurf genannt – bleibt und auch keine Änderungen im Regelbedarfsermittlungsgesetz folgende Bestandteile ergeben:
Künftig zwei Berechnungsschritte
Neu ist, dass die Fortschreibung der Regelsätze künftig in zwei Schritten erfolgen soll. Wie schon bei Hartz IV üblich, greift ein Mischindex. Berücksichtigt werden die Lohnentwicklung (30 Prozent) und die Preisentwicklung (70 Prozent) aus der Zeit von Juli des Vorvorjahres bis zum Juni des Vorjahres. Basierend auf diesen Daten hätten Bürgergeld Bedürftige künftig Anspruch auf 469 Euro.
Inflationsentwicklung wird berücksichtigt
Angesichts der enormen Inflation hat sich die Ampel zu einem zweiten Berechnungsschritt durchgerungen. Im Gesetzesentwurf heißt es dazu, „dass bei unveränderter Systematik der jährlichen Fortschreibung die zu erwartende Entwicklung des regelbedarfsrelevanten Preisindexes im Jahr der Anpassung mit einzubeziehen ist“. Auch dieser Schritt, das Einbeziehen einer erwarteten Inflation für die Zukunft, war mit dem dritten Entlastungspaket angedeutet worden.
Ein Plus von 11,8 Prozent
Nur dank dieser Neuerung erhält der Bürgergeld Regelbedarf einen etwas größeren Schubs nach vorn auf künftig 502 Euro. Rein rechnerisch entspricht das Plus von 53 Euro einem Anstieg um 11,8 Prozent. Das klingt nach einem satten Aufschlag. Unter dem Strich bleibt davon aber wenig über, weil allein schon der Strom massiv teurer geworden ist.
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Schlechter Witz wird wahr
Damit wird der „schlechte Witz“ wahr, von dem Ulrich Schneider (Paritätischer Wohlfahrtsverband) nach der Vorstellung des Entlastungspakets gesprochen hatte. Die 53 Euro mehr glichen – wenn überhaupt – nur die Inflation aus. Damit sei das Bürgergeld keine „soziale, innovative Errungenschaft“.
Nötig wären fast 700 Euro
Sowohl der Paritätische Wohlfahrtsverband als auch die Partei „Die Linke“ hatten eigene Berechnungen vornehmen lassen. Demnach hätte der Hartz IV Regelsatz um knapp 200 Euro steigen müssen, um das Existenzminimum zu sichern und Teilhabe zu ermöglichen. Die Regierung hält indes 53 Euro für ausreichend.