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Wohngeld soll sich ab 2023 auf 370 Euro verdoppeln

Geld, Taschenrechner und Notizblock mit Aufschrift Wohngeld

Worten folgen Taten: Mit dem dritten Entlastungspaket hat die Ampelkoalition eine Reform des Wohngelds versprochen. Inzwischen liegt der Deutschen Presseagentur und anderen Medien ein Referentenentwurf vor. Demnach soll das Wohngeld zum 01.01.2023 von derzeit durchschnittlich 177 auf 370 Euro steigen und sich damit mehr als verdoppeln. Gleichzeitig wird der Kreis der Wohngeldberechtigten deutlich auf zwei Millionen Haushalte ausgeweitet.

Versprechen aus dem dritten Entlastungspaket

Damit hält die Regierung ihr Versprechen, das sie am 3. September bei der Vorstellung des dritten Entlastungspakets gegeben hatte. Ziel war und ist es, dass mehr „Bürgerinnen und Bürger in Zeiten stark steigender Energiekosten anspruchsberechtigt werden“.

Antragsverfahren soll vereinfacht werden

Schon jetzt gehen Experten davon aus, dass weit mehr Verbraucher einen Anspruch auf Wohngeld haben, ihn aber nicht wahrnehmen – zum Teil, weil es zu kompliziert ist. Ausgehend von aktuell etwa 650.000 Berechtigten, die bereits einen Antrag gestellt haben, könnten es Schätzungen zu Folge doppelt so viele sein.

Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) will mit der Anhebung des Wohngelds deshalb auch gleich das Antragsverfahren vereinfachen. Die Höhe der Leistung basiert auf einer Berechnung, in die neben dem Einkommen auch die Miete, die Wohnungsgröße und der Wohnort einfließen.

Höheren Bekanntheitsgrad erreichen

Außerdem ist geplant, das Wohngeld bekannter zu machen. Denn eines der großen Probleme: Viele wissen überhaupt, dass Sie Wohngeld beantragen könnten. Ebenfalls überlegt wird, Bewohner von Pflegeheimen zu entlasten.

Anspruch mit dem Wohngeldrechner von wohngeld.org prüfen.

Entlastung ärmerer Haushalte

Mit dieser Reform sollen einkommensschwache Haushalte angesichts der hohen Energiepreise weiter entlastet werden. Im Fokus stehen Betroffene mit einem Einkommen, das sich auf Mindestlohn-Niveau (12 Euro/ Stunde ab 01.10.2022) bewegt, ebenso Personen mit einer vergleichbaren Rente.

Wohnkostenbelastung auf 40 Prozent senken

Die Hoffnung: Durch das höhere Wohngeld (rund 370 Euro) soll der Teil des Einkommens, der auf die Wohnkosten entfällt, ab dem 1. Januar 2023 spürbar reduziert werden. Aktuell geben betroffenen Haushalte oft 50 Prozent und mehr für Miete und Energiekosten aus. Diese Belastung soll auf etwa 40 Prozent gedrückt werden. Dadurch haben künftig knapp zwei Millionen Haushalte einen Rechtsanspruch auf Wohngeld.

Geplant ist zudem die Berücksichtigung der Heizung und Warmwasserkosten mit einer Pauschale von zwei Euro je Quadratmeter, was nach Angaben im Referentenentwurf zu einem um 1,20 Euro höheren Wohngeld je Quadratmeter führen wird. Gleichzeitig sollen die Höchstbeträge für Wohnkosten in energetisch sanierten Gebäuden um eine neue Klimakomponente von 0,40 Euro je Quadratmeter erhöht werden.

Heizkosten Nachzahlung kann einmaligen Hartz IV Anspruch begründen

Kurzfristiger Heizkostenzuschuss

Geplant ist, so sieht es das Entlastungspaket vor, auch ein kurzfristiger Heizkostenzuschuss für die Zeit von September bis Dezember 2022. Später soll dieser Zuschuss „dauerhaft in das Wohngeld integriert“ werden. Vorgesehen sind 415 Euro für Ein-Personen-Haushalte, 540 Euro für Haushalte mit zwei Personen und 100 Euro für jede weitere Person.

Beratung schon im September geplant

Ginge es nach Bundesbauministerin Klara Geywitz wird die Wohngeldreform bereits Ende September im Kabinett beraten. Dieser Zeitplan ist allerdings sehr eng gefasst, da Länder und Verbände noch nicht gehört wurden. Probleme dürfte es auch bei Umsetzung geben, insbesondere bei der zeitnahen Bearbeitung der neuen Anträge bei den Kommunen.

Warum ist die Wohngeldreform so wichtig?

Beim Wohngeld handelt es sich um eine Sozialleistung, die ausschließlich für die Wohnkosten gezahlt wird. Wohngeldempfänger müssen also bereits über eigenes Einkommen verfügen, um überhaupt einen Wohngeldantrag zu stellen. Steigen jedoch die Kosten für Wohnung und Heizung aufgrund der Energiekrise und steigenden Mieten derart an, dass auch das Wohngeld nicht mehr ausreicht, müssten Betroffene Hartz IV Leistungen beantragen.

300 Euro: Auch bei Hartz IV besteht Anspruch

Mit der Reformierung des Wohngeldes sollen ab 2023 sowohl die Höchstbeträge für Miete und Heizkosten erhöht werden, als auch die Einkommensgrenzen gesenkt werden. Das wird viele Betroffene in die Lage versetzen, Wohngeld (ggfls. mit Kinderzuschlag) zu beantragten, anstatt Hartz IV Leistungen beziehen zu müssen. Zudem werden auch viele, die jetzt als Hartz IV Aufstocker im Leistungsbezug stehen, ihre Wohnkosten über das Wohngeld decken können und sind so nicht mehr auf das Jobcenter angewiesen.

Bild: Oksana Valiukevic/ shutterstock.com

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