Beim Geld hört die Freundschaft auf. Während die Idee eines Bürgergelds als Hartz IV Ersatz im Bundesrat zumindest in groben Zügen Zustimmung fand, scheiden sich an der Finanzierung die Geister. In der Stellungnahme des Bundesrates wird die Kalkulation der Ampelkoalition als „wenig substanziell“ kritisiert. Hier müssen SPD, Grüne und FDP noch einmal ran. Auch bei den Heizkosten während der Karenzzeit. Und das zwei Monate vor dem geplanten Start des Bürgergelds. Das heißt: Es wird knapp.
Ärger ums Geld
In der Drucksache 456/22 (Beschluss) macht der Bundesrat deutlich, dass nachgearbeitet werden muss:
„Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, die mit dem Gesetz verbundenen Kostenfolgen zu überprüfen und etwaige Mehrkosten der Länder und Kommunen zu refinanzieren.“
Kostenfolgen nicht methodengerecht dargestellt
Warum? Auf die Länder und Kommunen komme im nächsten Jahr, so die Planung der Regierung, eine Mehrbelastung von 89 Milliarden Euro zu – nur durch die Fortschreibung der Hartz IV Regelsätze. Für den Bereich SGB XII beziffert man die Mehrausgaben auf zwei Milliarden Euro (insgesamt 20 Milliarden, von denen 18 Milliarden auf den Bund entfallen). Angemahnt wird:
„Diese Kostenfolgen sind nicht methodengerecht und nachvollziehbar dargestellt. Die von der Bundesregierung vorgenommenen Schätzungen („geringe Mehrkosten“, „nicht quantifizierbare Mehrkosten“ oder „Anzahl zusätzlicher Leistungsfälle sehr begrenzt“) beruhen auf keiner validen Datengrundlage und sind damit wenig substanziell. Es wird nicht offengelegt, worauf diese Schätzungen tatsächlich beruhen.“
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Kosten seien zu niedrig bemessen
Der Bundesrat bewertet die Kosten als „zu niedrig bemessen“. Außerdem fehle eine „vollständige und schlüssige Kostenentwicklung für die Kommunen“ und werde nicht aufgeschlüsselt, wie sich die Karenzzeit von zwei Jahren finanziell auf die Gemeinden und Länder auswirke.
Streitthema Heizkosten
In dem Zusammenhang fordert der Bundesrat auch, dass in den ersten zwei Jahren (der Karenzzeit) nicht die tatsächlichen, sondern nur angemessene Heizkosten übernommen werden. Diese Korrektur sei nötig, um den
„verschwenderischen Umgang mit Heizenergie zu verhindern und so auch eine höhere Akzeptanz für die privilegierenden Regelungen in der Karenzzeit in der breiten Bevölkerung zu erreichen“.
Gefahr von Fehlanreizen
Der Bundesrat akzeptiert, dass Betroffenen die Sorge davor genommen werden soll, die Wohnung/ das Haus und damit den Lebensmittelpunkt zu verlieren. Das betreffe jedoch ausschließlich die Unterkunft und greife nicht bei den Heizkosten. Ohne Angemessenheitsprüfung bestehe die Gefahr von Fehlanreizen. Berücksichtigt werden müssten allerdings bauliche Ursachen, falls die Heizkosten möglicherweise höher ausfallen sollten.
Ziel der Maßnahme: Leistungsempfänger sollen sich „mit ihrem Heizverhalten im Rahmen des Normalen […] halten“.
Regelsätze: Bitte um Finanzausgleich
Was die Anpassung der Regelsätze betrifft: Generell wird die finanzielle Besserstellung Hartz IV Bedürftiger begrüßt. Das sei jedoch mit erheblichen Kosten für Länder und Kommunen verbunden. Daher sei ein Finanzausgleich nötig. Dazu liefere der Gesetzentwurf jedoch keine Antworten. Daher wird um Klärung gebeten, was den Zeitplan ins Wanken bringen könnte.