Sturheit verhindert möglicherweise, dass Hartz IV Bedürftige ab Januar mehr Geld zur Verfügung haben. Weil sich die Parteien beim Bürgergeld nicht einigen können, droht eine gefährliche Nullrunde. Dabei sollte eigentlichen allen klar sein, dass ein Aufschlag dringend nötig wäre, um die Inflationsbelastung aufzufangen. Je nachdem, ob im Bundesrat eine Lösung gefunden wird, der Vermittlungsausschuss zügig arbeitet oder eben nicht, steht eine andere Hartz IV Zukunft in den Sternen.
Weit entfernt von einer ehrlichen Berechnung
Wohin die Hartz V Reise geht, ist ungewiss. Sicher ist nur: Selbst mit dem neuen, höheren Regelsatz wäre die Ampel noch weit von dem entfernt, was Sozialverbände fordern. Dank der Teuerung liegt der ehrlich berechnete Wert – ermittelt vom Paritätischen Wohlfahrtsverband – inzwischen bei 725 Euro pro Monat plus der Übernahme der Stromkosten im Rahmen der Wohnkosten.
Keine Einigung in Sicht
Das eigentliche Problem: Man schafft es nicht einmal, aufeinander zuzugehen. CDU und CSU wären mit dem höheren Regelsatz einverstanden, nicht aber mit den übrigen Bürgergeld-Regeln. Auf die Bitte um eine Aussprache reagierte die Ampel jedoch eher verschnupft und hält stur an Hartz V fest.
Zwingend nötig: Lösung im November
Das heißt: Die einen wollen ihren Wählern beweisen, dass sie mit Sanktionen und Co. nach wie vor klare Kante gegen arbeitsunwillige Bürgergeld Bedürftige zeigen. Und auf der anderen Seite ist man dermaßen darauf erpicht, sich von Hartz IV zu lösen, dass man jede Diskussion von vornherein ausschließt.
Man kann es nicht oft genug wiederholen. Dieser Streit erfolgt auf dem Rücken der Ärmsten. Denn wenn im November keine Lösung in Sicht ist, kann die Bundesagentur für Arbeit die neuen Regelsätze nicht mehr realisieren.
BA warnt: Hartz V Regelsatz kann nicht angepasst werden
Schlimmstenfalls bleibt es bei 449 Euro
Betroffenen droht im schlimmsten Fall ein Verharren des Hartz IV Regelsatzes bei 449 Euro (für alleinstehende Erwachsene). Sie müssten dann weiterhin sehen, wie sie trotz der hohen Inflation und den stetig steigenden Stromkosten über die Runden kommen. Viele sind jetzt schon am Limit.
Bisherige Fortschreibung: 469 Euro
Da die aktuellen Vorschriften für die Anpassung der Regelsätze nicht außer Kraft sind, ist auch denkbar, dass entsprechend der alten Berechnungsgrundlage neu kalkuliert wird. Dann würden einem Single monatlich 469 Euro Regelsatz überwiesen. Das entspricht der Basisfortschreibung beim Bürgergeld. Sie basiert auf den alten Richtlinien und bildet die Lohn- und Preisentwicklung in einem Mischindex ab.
20 Euro mehr wären zwar besser als nichts. Doch 20 Euro reichen bei vielen Haushalten nicht einmal, um die höheren Stromausgaben zu decken.
Mit dem Bürgergeld gibt es 502 Euro
Läuft es rund und können sich Regierung und Opposition einigen, zumindest beim Regelsatz, gäbe es 502 Euro. Zusätzlich zur Basisfortschreibung würde dann die ergänzende Fortschreibung greifen, die auch die aktuelle Teuerung umfasst.
So entscheidet sich der weitere Weg
Diese 53 Euro haben bereits für viel Wirbel gesorgt. Sozialverbände halten Wert für zu niedrig. Kritiker würden Hartz IV, Hartz V oder das Bürgergeld am liebsten noch weiter zusammenstreichen. Was jetzt passieren wird, entscheidet sich heute (Montag, 14. November) im Bundesrat oder erst später und damit für viele zu spät im Vermittlungsausschuss.
Update: 14.11.2022 – 13.50 Uhr: Bürgergeld abgelehnt – Bundesrat stoppt die Hartz IV Reform
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