Ein Blick in die Zukunft gefällig? Das Jahr 2023 ist zwar erst wenige Tage alt und das Bürgergeld noch ganz grün hinter den Ohren. Doch die Planungen für das kommende Jahr, also 2024, sind zumindest auf dem Papier bereits weitgehend abgeschlossen. Die Bundesregierung hat Anfang November 2022 den 14. Existenzminimumbericht vorgelegt. Daraus gehen nicht nur die aktuellen Regelsätze hervor, sondern auch die für 2024 angedachte Erhöhung.
Das Existenzminimum
Mit diesem Bericht definiert die Politik die „maßgebenden Beträge für die Bemessung der steuerfrei zu stellenden Existenzminima“. Denn, so die Forderung des Bundesverfassungsgerichts: Nachdem Steuerpflichtige ihre Einkommensteuerschuld beglichen haben, muss ihnen ausreichend viel bleiben, um den notwendigen Lebensunterhalt bestreiten zu können.
Mindestbedarf im Sozialrecht
Das sächliche Existenzminimum muss für das Steuerrecht nicht eigens neu kalkuliert werden. Der im Sozialhilferecht anerkannte Mindestbedarf ist gleichzeitig die Maßgröße für das einkommensteuerliche Existenzminimum. Insofern spielt hier auch das Bürgergeld oder genauer dessen Höhe eine entscheidende Rolle.
Berechnung der Grundsicherung
Die Grundsicherung basiert, so der Existenzminimumbericht,
„auf einer gesamtdeutschen Verbrauchsstruktur anhand der Ergebnisse der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS)“.
Konkret fließt die Entwicklung der Preise und Löhne als Mischindex in das Bürgergeld ein. Hierbei handelt es sich um die Basisfortschreibung.
Die ergänzende Fortschreibung
Neu im Bürgergeld ist die ergänzende Fortschreibung, um die aktuelle Inflation besser berücksichtigen zu können. Hierfür wird die Veränderungsrate des regelbedarfsrelevanten Preisindex im zweiten Quartal ermittelt, indem die Werte des aktuellen Jahres denen des Vorjahres gegenübergestellt werden.
Zahlen für 2023
Für 2023 lag die Basisfortschreibung bei 4,54 Prozent und die ergänzende Fortschreibung bei 6,9 Prozent. Daraus ergibt sich beim Bürgergeld ein Plus von 11,75 Prozent im Vergleich zu Hartz IV. Das heißt: Ein alleinstehender Erwachsener erhält nicht mehr 449 Euro, sondern 53 Euro mehr und somit monatlich 502 Euro Bürgergeld Regelsatz.
Prognose für 2024
Diese Daten sind alle hinlänglich bekannt und lange diskutiert worden. Spannend wird es, weil der aktuelle Existenzminimumbericht auf das Jahr 2024 zielt und daher die prognostizierten Werte für 2024 enthält. Die wichtigste Aussage für alle, die auf das Bürgergeld angewiesen sind:
„Auf Basis der diesjährigen Herbstprojektion 2022 der Bundesregierung und vor dem Hintergrund der bestehenden Unsicherheiten bezüglich der künftigen Preisentwicklung wird zum 1. Januar 2024 mit einem Anstieg der Regelbedarfsstufen von etwa 6 bis 8 Prozent gerechnet.“
Die geplanten Regelsätze
Beim Existenzminimum und damit auch dem Betrag, der als Bürgergeld für einen Single gezahlt wird, rechnet die Regierung daher mit einem Mittelwert von 7,0 Prozent. Bezogen auf aktuell 502 Euro heißt das: Ab 2024 wird das Bürgergeld voraussichtlich 537 Euro pro Monat betragen (6.444 Euro im Jahr). Ehepaare sollen 11.592 Euro (966 Euro pro Monat) und Kinder 4.548 Euro (379 Euro pro Monat) erhalten.
Kosten für Unterkunft und Heizung
Für das sächliche Existenzminimum werden bei Erwachsenen noch die Kosten der Unterkunft und die Heizkosten herangezogen und bei Kindern zusätzlich ein Betrag für Bildung und Teilhabe. Unter dem Strich steht dann bei Alleinstehenden ein Wert von 10.908 Euro für 2023 und 11.472 Euro für 2024.
Weit entfernt von einer „ehrlichen“ Berechnung
Sollte die Prognose passen und sich bis dahin nichts ändern, bliebe das Bürgergeld mit 537 Euro weit hinter dem zurück, was man als „ehrlich“ berechnet bezeichnet. Waren das anfangs noch knapp 580 Euro, später 630 Euro, wären jetzt schon 725 Euro plus Strom nötig.
Bürgergeld mit diesen Tricks kleingerechnet – 725 Euro plus Strom anstatt 502 Euro
Oder anders ausgedrückt: Die Politik interessiert sich nicht einmal ansatzweise dafür, was Sozialverbände und Co. sagen.
Der Existenzminimumbericht auf der Seite des Bundesfinanzministeriums
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