Bürgergeldempfänger wissen es längst: Mit dem Regelbedarf für Strom lässt sich die Rechnung des Energieversorgers schon lange nicht mehr bezahlen. Das war zu Zeiten von Hartz IV so und wurde mit dem Bürgergeld nicht besser. Das Portal Check24 hat die Unterdeckung jetzt in greifbare Zahlen gegossen. Die Bundesagentur für Arbeit kommentiert das Ergebnis lapidar mit „sehr herausfordernd“.
668 Strompreiserhöhungen im Januar
Das Vergleichsportal beziffert die Stromkosten für einen Ein-Personen-Haushalt, der jährlich knapp 1.500 Kilowattstunden verbraucht, mit 641 Euro. Haushalte mit 5.000 Kilowattstunden kamen im Dezember auf 2.334 Euro. Das ist im Vergleich zum Vorjahr mit 1.704 Euro eine Steigerung um 37 Prozent. Und es wird fleißig weiter an der Preisschraube gedreht. Allein im Januar sind 668 Strompreiserhöhungen vorgesehen, mit im Schnitt 60,2 Prozent.
Angst vor der nächsten Stromrechnung
Angesichts der enormen Preissprünge haben viele Angst, die nächste Rechnung vielleicht nicht mehr bezahlen zu können. Das gilt umso mehr für Haushalte, die auf Bürgergeld angewiesen sind. Denn hier gibt der Staat vor, wie viel Geld für Strom zur Verfügung steht. Und da hat sich jemand ganz offensichtlich „verrechnet“.
Stromkosten höher als im Bürgergeld vorgesehen
Das Vergleichsportal geht von 511 Euro jährlich aus, die im Bürgergeld-Regelsatz eines Singles für den Bereich „Wohnungsmieten, Energie und Wohninstandhaltung“ vorgesehen sind. Im Vergleich zu den 641 Euro tatsächlichen Stromkosten wäre das eine Unterdeckung von 25 Prozent – was schon eine enorme finanzielle Belastung darstellt.
152 Euro Differenz
Allerdings rechnet das Portal nur bedingt richtig: Denn es sind deutlich weniger als 511 Euro jährlich, die der Gesetzgeber für Strom vorsieht. Im Regelbedarf „Wohnungsmieten, Energie und Wohninstandhaltung“ sind in den 42,55 Euro monatlich nur 40,74 Euro für Strom enthalten. Im Jahr sind das knapp 489 Euro. Daraus ergibt sich ein Fehlbetrag von 152 Euro im Jahr oder 31 Prozent.
Bürgergeld ist zu niedrig
Die Präsidentin des Sozialverbandes VdK, Verena Bentele, kommentiert diese Zahlen eher nüchtern: „Der für die Stromkosten veranschlagte Betrag ist viel zu niedrig.“ Daran habe auch die Bürgergeld-Anpassung wenig geändert. Das Problem sei sogar noch größer geworden.
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Existenzminimum wird nicht abgesichert
Etwas harscher fällt die Kritik von Dr. Ulrich Schneider aus, dem Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands.
„Die Leistungen, die eigentlich ein menschenwürdiges Existenzminimum absichern sollen, reichen vorne und hinten nicht, um über den Monat zu kommen“,
sagt er. Die Kosten seien zuletzt doppelt so hoch gewesen wie „amtlich zugestanden wurde“.
Notfalls würden Darlehen bewilligt
Seitens der Bundesagentur für Arbeit werden die Probleme zwar gesehen, aber nicht angegangen. Die BA begrüßt die Erhöhung der Regelsätze durch das Bürgergeld.
„Dennoch können steigende Stromkosten zu finanziellen Belastungen führen“,
weiß man. Auch, dass die steigenden Strom- und Heizkosten sehr herausfordernd sind. Allerdings hätten die Jobcenter keinen Spielraum, den Regelbedarf anzupassen. Der werde vom Gesetzgeber festgelegt. Notfalls könne das Jobcenter ein Darlehen bewilligen. Ein toller Tipp, wenn das Geld so schon nicht reicht.
Bürgergeld heißt Kaufkraftverlust
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