Die Mindestlohnkommission hat sich am 26. Juni 2023 auf eine Erhöhung des Mindestlohns geeinigt. Ab dem 1. Januar 2024 soll der Mindestlohn von derzeit 12,00 Euro auf 12,41 Euro ansteigen. Ab dem 1. Januar 2025 wird erfolgt dann ein weiterer Schritt auf 12,82 Euro je geleistete Arbeitsstunde. Die Entscheidung der Kommission basiert auf verschiedenen Faktoren wie der wirtschaftlichen Entwicklung, der Beschäftigungslage und der Lohnentwicklung in Deutschland.
Von 14 Euro auf 12,41 Euro: Kritik an der geringen Steigerung
Ursprünglich gab es Forderungen, den Mindestlohn auf 14 Euro pro Stunde anzuheben, um einen Inflationsausgleich zu schaffen. Gewerkschaften und Sozialverbände hatten sich für eine deutlichere Erhöhung eingesetzt, als die, die jetzt von der Mindestlohnkommission, bestehend aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern, umgesetzt wurde. Die festgelegte Steigerung auf 12,41 Euro stieß daher auf Kritik.
Dabei argumentieren die Kritiker, dass diese Anpassung angesichts der gestiegenen Lebenshaltungskosten und steigenden Mieten nicht ausreicht, um eine angemessene Lohnentwicklung sicherzustellen und die Kaufkraft der Beschäftigten stetig abnimmt.
Inflation und der Mindestlohn: Eine geringe Steigerung
Ein Blick auf die Anhebung des Mindestlohns von derzeit 12,00 Euro – die seit dem 01.10.2022 gelten – auf 12,41 Euro in Relation zur Inflation verdeutlicht die Bedenken einiger Kritiker. Die aktuelle Inflationsrate liegt derzeit bei etwa 6 Prozent – die Erhöhung des Mindestlohns um 41 Cent beläuft sich dagegen auf gerade einmal 3,4 Prozent, weshalb hier der Unterschied zwischen Nominallohn und Reallohn wieder einmal verdeutlicht wird. Trotz mehr Einkommen sinkt die Kaufkraft der Beschäftigten stetig. Erst Ende April hatte das Statistische Bundesamt berichtet, dass die Reallöhne 2022 im Verglich zu 2021 um 4,00 Prozent gesunken sind.
Bundesregierung muss noch zustimmen: Formsache erwartet
Die schlussendliche Entscheidung zum Mindestlohn liegt allerdings bei der Bundesregierung, die eine entsprechende Verordnung erlassen muss – was als Formsache gilt. Mit dem Verweis auf das Mindestlohngesetz äußerte sich Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) und erklärte, den Beschluss der Mindestlohnkommission, die sich aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern zusammensetzt, umzusetzen – wenngleich er auch wüsste, dass sich Gewerkschaften und Sozialverbände einen höheren Mindestlohn vorgestellt haben. Würde er dem Beschluss nicht zustimmen, gebe es als einzige Alternative keine Mindestlohnerhöhung ab dem kommenden Jahr.
Beispielrechnungen zum Mindestlohn
Letztmalig wurde der Mindestlohn von 10,45 Euro brutto auf 12,00 Euro brutto zum 01.10.2022 angehoben. Bei einer 40-Stunden-Arbeitswoche in einer Vollzeitbeschäftigung würden sich durch den neuen Mindestlohn folgende Beträge ergeben:
01.10.2022 | 01.01.2024 | 01.01.2025 | |
Stundenlohn | 12,00 € | 12,41 € | 12,82 € |
Bruttolohn | 2.080,00 € | 2.151,07 € | 2.222,13 € |
Steigerung monatlich | 71,07 € | 71,06 € |
Diese Beträge werden kaum ausreichen, um ein gesundes Auskommen zu erreichen und die Anhebung ist daher mehr als enttäuschend. Insbesondere wird diese Anhebung nicht ausreichen, um beispielsweise Arbeitnehmer, die ihren Lohn mit Bürgergeld aufstocken, aus der Hilfebedürftigkeit zu führen. Ebenso würde ein dauerhaftes Einkommen auf diesem Niveau des Mindestlohns zu Altersarmut führen, da im Rentenalter mit einer Rente ohne zusätzliche Sozialleistungen zur Sicherung des Existenzminimums nicht zu rechnen ist.