563 Euro: Auf diesen Betrag steigt das Bürgergeld für einen erwachsenen Single ab dem kommenden Jahr. Auch in den übrigen Regelbedarfsstufen ist eine deutliche Steigerung vorgesehen. Das geht aus einem Statement von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) vom 29.08.2023 hervor. Er nannte die Anpassung einen „erheblichen Schritt“.
Schnellere Anpassung an die Inflation
Damit macht die Ampelregierung zumindest ihr Versprechen wahr, beim Bürgergeld schneller als bei Hartz IV auf die Inflation zu reagieren. Dies geschieht durch die erweiterte Fortschreibung, die mit dem Bürgergeld eingeführt wurde. Insgesamt steigt der Bürgergeld Regelsatz für einen alleinstehenden Bedürftigen ab dem kommenden Jahr um knapp zwölf Prozent – von derzeit 502 auf die geplanten 563 Euro. Volljährige Partner in Bedarfsgemeinschaften erhalten damit 506 Euro monatlich ab 2024 anstatt wie bisher 451 Euro.
Von der Erhöhung profitieren ebenfalls Bedürftige, die Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT bzw. Bildungspaket) haben. Der Schulbedarf wird ab dem kommenden Jahr von derzeit 174 Euro jährlich auf 195 Euro jährlich angehoben. Ausgezahlt werden demnach im Februar 2024 65 Euro und im August weitere 130 Euro.
So setzen sich die einzelnen Bedarfe im Bürgergeld Regelsatz 2024 zusammen, sofern es keine weitere Änderung in der Berechnungsmethode gibt:
Bürgergeld Regelsätze 2024 Übersicht
Bedarf | 2023 | 2024 | Erhöhung |
---|---|---|---|
Regelbedarf für Alleinstehende/ Alleinerziehende (Regelbedarfsstufe 1) | 502 € | 563 € | +61 € |
Volljährige Partner innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft (Regelbedarfsstufe 2) | 451 € | 506 € | +55 € |
Erwachsene Behinderte in stationären Einrichtungen (Regelbedarfsstufe 3) | 402 € | 451 € | +49 € |
RL unter 25-Jährige im Haushalt der Eltern / Strafregelleistung für ohne Zustimmung ausgezogene U 25’er (Regelbedarfsstufe 3) | 402 € | 451 € | +49 € |
Kinder 14 bis 17 Jahre (Regelbedarfsstufe 4) | 420 € | 471 € | +51 € |
Kinder von 6 bis 13 Jahre (Regelbedarfsstufe 5) | 348 € | 390 € | +42 € |
Kinder 0 bis 5 Jahre (Regelbedarfsstufe 6) | 318 € | 357 € | +39 € |
5,5 Millionen profitieren
Von dieser Fortschreibung der Regelsätze profitieren rund 5,5 Millionen Bürgergeldempfänger. Auch die Sätze bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung werden dementsprechend nach oben hin angepasst.
Höhere Fortschreibung als prognostiziert
„Gerade in der Krise und in Krisenzeiten und Umbrüchen muss man sich auf den Sozialstaat verlassen können“, begründete Bundesarbeitsminister Hubertus Heil die neuen Sätze. Sie fallen deutlich höher aus, als Ende 2022 im Existenzminimumsbericht der Regierung prognostiziert worden war. Seinerzeit hatte man mit sechs bis acht Prozent kalkuliert. Dass es jetzt zwölf Prozent werden sollen, war so nicht zu erwarten.
Gutes Signal
Der Sozialverband Deutschland reagierte entsprechend erfreut über die neuen Bürgergeld-Regelsätze. Sie seien „ein gutes Signal“. Allerdings dürfe man auch jene nicht vergessen, deren Einkommen nur knapp über dem Grundsicherungsniveau liege. Auch diese Gruppe leide unter der Preisexplosion.
Anpassung bleibt hinter Forderungen zurück
So positiv der Schritt auf 563 Euro Bürgergeld für einen Erwachsenen auch ist: Damit bleibt die Regierung weit hinter dem zurück, was der Paritätische Wohlfahrtsverband und die Partei „Die Linke“ berechnet hatten. Sie fordern schon seit Monaten ein Bürgergeld von mindestens 725 Euro (laut unserer Berechnungen hinsichtlich der Inflation müssten es längst über 800 Euro sein) für Teilhabe und ein menschenwürdiges Existenzminimum.
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