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Bürgergeld-Erhöhung deckt Stromkosten nicht

170 Euro in Scheinen und Stromzähler

Zu den „Sorgenkindern“ von Bürgergeldempfängern gehören die Bereiche Strom und Lebensmittel. Sie gehen mit einer teils kaum mehr stemmbaren Unterdeckung einher. Die Hoffnung, dass Betroffene mit der Bürgergeld-Anpassung ein wenig Luft nach oben haben, erfüllt sich allerdings nicht. Neueste Berechnungen des Portals Verivox zu den Stromkosten ergeben für einen Einpersonenhaushalt im Bürgergeldbezug eine Lücke von 129 Euro jährlich.

45,70 Euro für Strom

Bürgergeld-Bedürftige erhalten künftig zwölf Prozent mehr. Der Regelsatz für einen Single steigt von 502 auf 563 Euro. Darin sind 45,72 Euro für Strom vorgesehen (aktuell 40,74 Euro). Davon lässt sich die Stromrechnung in vielen Bundesländern schon lange nicht mehr bezahlen. Das belegen Statistiken und Musterrechnungen seit Monaten.

Im Schnitt Unterdeckung von 24 Prozent

Berücksichtigt man nun die Fortschreibung des Bürgergelds zum kommenden Jahr, ergibt sich laut Vergleichsportal folgendes Bild: Ein alleinlebender Erwachsener verbraucht im Schnitt 1.500 Kilowattstunden im Jahr. Im Bundesdurchschnitt werden dafür monatlich 56,45 Euro berechnet. Das sind 24 Prozent mehr, als der Gesetzgeber einem Bürgergeldempfänger 2024 zugesteht.

Verbände fordern Soforthilfe

Diese Lücke muss überbrückt werden, indem Betroffene in anderen Bereichen Abstriche machen. Da auch Lebensmittel mehr kosten, als der Regelsatz hergibt, wird diese Finanz-Jonglage mit dem Regelsatz oft zum Tanz auf dem Drahtseil. Deshalb fordern Sozialverbände eine Soforthilfe.

Regionale Unterschiede

Berücksichtigen muss man bei den Stromkosten allerdings, dass sie regional sehr unterschiedlich ausfallen. In der örtlichen Grundversorgung könne die Unterdeckung, so der Verivox-Energieexperte Thorsten Storck, bis zu 44 Prozent betragen. Hier helfe ein Tarifvergleich. Das sei besonders wichtig für Haushalte, die bislang noch nie den Anbieter gewechselt hätten.

Vergleichen rentiert sich

Gerade bei Neukunden-Tarifen lägen die Kosten teils sogar unter dem Strombedarf im Bürgergeld-Regelsatz. In Bremen, Bayern, Berlin und Niedersachsen könne sich – je nach Tarif – ein rechnerischer Überschuss von bis zu 64 Euro im Jahr ergeben. Auf der anderen Seite seien die Kosten in Brandenburg und Schleswig-Holstein deutlich höher. Auch das ist einer der Gründe, warum die Forderung im Raum steht, die Stromkosten aus dem Regelsatz zu nehmen.

Bild: Lisa-S/ shutterstock.com