Ausgegrenzt sein. Nicht dazugehören. Die Wünsche der Kinder nicht erfüllen zu können. Gefühle, die den Lichterglanz des Advents für Bürgergeld Bedürftige verdunkeln. Deshalb ruft der Verein Sanktionsfrei erneut zur Aktion „Solidarisch durch die Weihnachtszeit“ auf und verlost 150 Euro je Haushalt. Der Topf füllt sich durch Spenden – je mehr mitmachen, desto mehr Familien dürfen sich über Unterstützung freuen.
Inflation macht Sparen unmöglich
Bei solchen Spendenaufrufen und dem Hinweis, dass ein sorgenfreies Weihnachtsfest mit dem Bürgergeld kaum realisierbar ist, dauert es in der Regel nicht lange, bis die ersten „Tipps“ veröffentlicht werden. Besonders beliebt: Weihnachten komme nicht unerwartet. Da müsse man eben sparen. Nur wie, wenn der Regelsatz dank Inflation weder für die Stromkosten noch für Lebensmittel ausreicht? Da bleibt kaum ein Cent über, den man auf die hohe Kante legen könnte.
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Keine Hilfe vom Staat
Hilfe oder Unterstützung vom Staat gibt es nicht. Bis zum Jahr 2005 wurde zusätzlich zur Sozialhilfe noch den Weihnachtsbonus gezahlt. Mit Einführung von Hartz IV hat man auch hier den Rotstift angesetzt. Das bekommen seither vor allem die 1,9 Millionen Kinder und Jugendlichen zu spüren, die auf Bürgergeld angewiesen sind.
Seit vier Jahren Hilfe für Bedürftige
Um möglichst vielen Familien trotz aller Härten ein wenig Freude zu bereiten, gibt es jetzt schon im vierten Jahr in Folge den Weihnachtsbonus des Vereins Sanktionsfrei. Bürgergeld Bedürftige können von dem Geld Geschenke kaufen, die Fahrkarte für den Besuch bei Verwandten bezahlen oder sich einfach mal ein Festessen gönnen. Dazu muss man sich auf der Internetseite des Vereins anmelden. Jeder Haushalt darf der Fairness halber nur einmal teilnehmen. Teilnahmeschluss ist der 14. Dezember 2023, um 12 Uhr.
29.738 EUR ist der aktuelle Spendenstand, der 198 Bedürftigen zugute kommen wird. Im letzten Jahr wurden stolze 31.150 Euro gespendet, somit konnten die fleißigen Spender 208 hilfebedürftigen Familien in der Weihnachtszeit eine kleine Freude bereiten.
Weihnachtsbonus wird nicht als Einkommen angerechnet
Direkt nach dem Anmeldeschluss erfolgt die Verlosung per Zufallsprinzip. Die Daten der Gewinner werden geprüft und die 150 Euro dann ausgezahlt. Damit Familien dadurch keine Probleme mit dem Jobcenter bekommen und der Weihnachtsbonus gleich als Einkommen angerechnet wird, greift der Tafelparagraf (§11a Absatz 4 SGB II). Er erlaubt es Organisationen der Freien Wohlfahrtspflege, Bedürftigen existenzsichernde Leistungen zu zahlen. Sollte es dennoch Ärger geben, hilft der Verein Sanktionsfrei.
Wer spenden möchte, findet alle Informationen hier: https://sanktionsfrei.de/xmas
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