Da die Regierung bei den neuen Bürgergeld Regelsätzen keine „Rolle rückwärts“ machen konnte, wurde jetzt eine andere Möglichkeit gefunden, doch noch Geld zu sparen. Der Bürgergeld-Bonus in Höhe von 75 Euro im Monat soll ersatzlos gestrichen werden. Und da das offenbar nicht reicht, wird auch gleich die Sanktionsschraube ein wenig geölt und angezogen, um den Arbeitswillen zu fördern.
Streit ums Bürgergeld
Zu hoch und unnötig: Zwar nicht mit diesen Worten, aber in diesem Tenor haben sich die Union und die FDP die vergangenen Wochen immer wieder über das Bürgergeld ausgelassen. Ganz vom Tisch ist der Streit noch nicht. Aufseiten von CDU und CSU wurde bereits angekündigt, das Bürgergeld weiter torpedieren zu wollen. Auch im neuen Grundsatzprogramm der CDU, das jüngst vorgestellt wurde, ist eine Arbeitspflicht für alle arbeitsfähigen Bürgergeld Bedürftigen längst fest verankert.
Sparen bei der Weiterbildung
Derlei Maßnahmen waren von der Ampel nicht zu erwarten, zumal Grüne und SPD die Bedeutung des Sozialstaats immer wieder betont hatten – sehr zum Bedauern der FDP. Das Sparprogramm, beim Bürgergeld ist jetzt eher eine Art Kompromiss auf dem Rücken all derer, die sich bemühen, über gezielte Weiterbildung wieder in den Arbeitsmarkt integriert zu werden.
Ende nach weniger als sechs Monaten
Die Ampel hatte für diese Zwecke einen Bürgergeld Bonus von 75 Euro pro Monat ausgelobt. Er wird zusätzlich zur Grundsicherung gezahlt, wenn man an einer mindestens achtwöchigen Maßnahme teilnimmt, die der beruflichen Weiterbildung dient. Dieser Bonus ist erst im Juli 2023 in Kraft getreten und hatte daher noch keine Chance, überhaupt Wirkung zu zeigen. Dazu wird es auch nicht mehr kommen. Denn der Bonus wird – so der aktuelle Stand – direkt wieder einkassiert.
Sanktionen werden verschärft
Der nächste Punkt auf der Liste der Regierung, der Bürgergeld Bedürftige betrifft: Leistungsminderungen. Sie sind der nettere Begriff für Sanktionen, die bei Pflichtverletzungen und Meldeversäumnissen zum Einsatz kommen. Verletzt man seine Mitwirkungspflichten, werden beim ersten Mal zehn Prozent des Regelsatzes für einen Monat gekürzt, beim zweiten Mal 20 Prozent für zwei Monate und dann 30 Prozent für drei Monate. Bei Meldeversäumnissen umfasst die Leistungsminderung einen Monat lang zehn Prozent.
Für Arbeitsverweigerer sollen künftig härtere Sanktionen gelten. Wobei interessant sein dürfte, wie sich dieser Beschluss mit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahr 2019 deckt (BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 05. November 2019 – 1 BvL 7/16 -, Rn. 1-225). Denn auch für das Bürgergeld gilt: Es muss ein menschenwürdiges Existenzminimum gewährleisten.
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