Der Monat neigt sich dem Ende zu und die nächsten Bürgergeld Auszahlungen stehen an. Hilfebedürftige müssen die Leistungen spätestens am ersten Werktag im Juni zur Verfügung haben, um ihren üblichen Verpflichtungen wie Miete etc. pünktlich nachkommen zu können – womit die Jobcenter die Leistungen für den Folgemonat im Voraus erbringen müssen. Diese Regelung ergibt sich aus § 42 SGB II.
Im kommenden Monat ist der erste Werktag der dritte Juni, an diesem Tag muss das Geld spätestens bei den Bürgergeld Bedürftigen auf dem Konto sein.
Wann zahlt das Jobcenter das Bürgergeld für Juni 2024 aus?
Jobcenter arbeiten mit Zahlungsläufen was bedeutet, dass nicht alle Überweisungen des Bürgergeldes an einem Tag erfolgen, insbesondere in Großstädten wie Berlin, Hamburg, München etc. werden die Auszahlungen über mehrere Tage verteilt. Für Juni haben die Jobcenter also die Überweisungen der Leistungen zu Beginn bis Mitte der letzten Woche begonnen.
Letzter Auszahlungstermin für Juni
Da Überweisungen innerhalb Deutschlands nicht länger als einen Banktag dauern dürfen, bis sie dem Empfänger auf dem Girokonto gutgeschrieben werden und der Juni mit einem Wochenende (Samstag und Sonntag) beginnt, ist der erste Werktag im Juni Montag, der 03.06.2024.
Die Jobcenter müssen die letzten Auszahlungen demnach
spätestens Freitag, den 31.05.2024 um 13:00 Uhr vornehmen.
Wie bereits oben auf Zahlungsläufe hingewiesen und auch in der Vergangenheit berichtet, sind die Leistungen in den meisten Fällen bereits vor dem letzten, möglichen Auszahlungstermin bereits auf dem Konto der Hilfebedürftigen. Insbesondere wenn man schon im laufenden Bezug steht und in der Vergangenheit Zahlungen vom Jobcenter erhalten hat, kann man davon ausgehen, dass die Zahlungen wie gewohnt und pünktlich ankommen.
Weitere Bürgergeld Auszahlungstermine 2024
Geld am 03.06.2024 nicht pünktlich auf dem Konto?
Ist das Bürgergeld am Montag, den 03. Juni bis zum Ende des Bankarbeitstages (in der Regel 18 Uhr) auf dem Konto eingegangen, sollten sich Bürgergeld Bedürftige am Folgetag direkt an das Jobcenter wenden, da man hier von einem Fehler ausgehen kann.
Sollen für Juni erstmalig Leistungen fließen, da erst kürzlich der Bürgergeld Antrag gestellt wurde, ist es wichtig, dass bereits ein Bewilligungsbescheid ergangen ist – denn nur auf dieser Grundlage werden die Leistungen ausgezahlt. Ist die Auszahlung trotz bereits erhaltenem Bewilligungsbescheid nicht pünktlich, sollten Bedürftige zunächst auch die eigene Bankverbindung mit dem Schriftstück des Jobcenters abgleichen, um mögliche Fehlerquellen ausfindig zu machen.
Leistungen selbst nachrechnen: Bürgergeld Rechner
Sollte dies nicht der Grund für die verspätete Auszahlung sein, kann auch eine EDV Fehler im Jobcenter vorliegen, der in den meisten Fällen auch telefonisch geklärt werden kann.
Hinweis: Wenn man kein Konto hat, erfolgt die Auszahlung im Regelfall über einen Scheck. Weitere Infos haben wir unter Bürgergeld Auszahlung ohne Girokonto zusammengetragen.
Quellen:
Bild: dissx/ shutterstock