Wenn ein gelber Umschlag vom Amtsgericht im Briefkasten landet, sollten Sie aufmerksam werden. Ein Mahnbescheid könnte darin enthalten sein, und auf diesen sollten Sie unbedingt reagieren. Hier erfahren Sie, wie Sie sich korrekt verhalten, welche Fristen Sie einhalten müssen und welche Konsequenzen ein Mahnbescheid haben kann.
Was ist ein Mahnbescheid?
Ein Mahnbescheid ist ein offizielles Dokument, das vom Amtsgericht versandt wird. Damit macht ein Gläubiger seine Forderung gegen einen Schuldner geltend. Der entscheidende Punkt: Das Gericht prüft die Forderung nicht auf ihre Berechtigung. Ein Mahnbescheid kann daher auch unberechtigte Forderungen enthalten.
Was tun bei Erhalt eines Mahnbescheids?
Sobald Sie einen Mahnbescheid erhalten, sollten Sie folgende Schritte unternehmen:
- Prüfen Sie die Forderung: Vergleichen Sie die Forderung mit Ihren Unterlagen. Ist die Forderung berechtigt oder gibt es Unklarheiten?
- Fristen beachten: Sie haben 14 Tage Zeit, um auf den Mahnbescheid zu reagieren. Diese Frist beginnt mit dem Tag der Zustellung.
Mahnbescheid widersprechen
Wenn Sie die Forderung für unberechtigt halten, müssen Sie innerhalb von 14 Tagen Widerspruch einlegen. Nutzen Sie dazu das beigefügte Formular und senden Sie es rechtzeitig per Post oder Fax an das Amtsgericht zurück. Achten Sie darauf, dass der Widerspruch fristgerecht beim Gericht eingeht.
Folgen bei Untätigkeit
Sollten Sie nicht innerhalb der 14 Tage reagieren, kann der Gläubiger nach Ablauf dieser Frist einen Vollstreckungsbescheid beantragen. Dieser Vollstreckungsbescheid wird ebenfalls vom Amtsgericht zugestellt und ebnet dem Gläubiger den Weg für Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, etwa die Beauftragung eines Gerichtsvollziehers oder eine Kontopfändung.
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Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid
Wenn Sie auch gegen den Vollstreckungsbescheid nicht rechtzeitig Einspruch einlegen, wird dieser rechtskräftig. Auch hier beträgt die Einspruchsfrist 14 Tage. Ein Einspruch führt zu einem gerichtlichen Verfahren, in dem Sie Ihre Einwände gegen die Forderung vorbringen können.
Der Weg ins streitige Verfahren
Wenn Sie Widerspruch gegen den Mahnbescheid einlegen, wird das Verfahren in ein streitiges Verfahren übergeleitet. Der Gläubiger muss dann eine Klage einreichen und seine Forderung im Detail begründen. In diesem Verfahren können Sie Ihre Einwände vorbringen und das Gericht entscheidet über die Berechtigung der Forderung.
Frist versäumt aus wichtigem Grund
Sollten Sie die Frist aus wichtigen Gründen wie Krankheit oder Urlaub versäumen, können Sie beim Amtsgericht die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen. Die „Wiedereinsetzung in den vorigen Stand“ ermöglicht, dass eine versäumte Frist nachträglich als eingehalten gilt. Dies ist jedoch nur in Ausnahmefällen möglich und muss gut begründet sein.
Mahnbescheid nicht auf die leichte Schulter nehmen
Ein Mahnbescheid erfordert schnelles und überlegtes Handeln. Beachten Sie die Fristen und reagieren Sie rechtzeitig, um Ihre Rechte zu wahren. Prüfen Sie die Forderung sorgfältig und legen Sie Widerspruch ein, wenn Sie diese für unberechtigt halten. Ein korrektes Vorgehen verhindert, dass unberechtigte Forderungen zu ernsthaften Konsequenzen führen.
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