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Ferienjob und Bürgergeld: Was Schüler wissen müssen

Junge trägt Zeitungen auf Fahrrad aus

Ferienjobs sind eine beliebte Möglichkeit für Schüler, ihr Taschengeld aufzubessern und erste Berufserfahrungen zu sammeln – sei es Zeitungen austragen, Nachhilfe geben, Haustiere ausführen oder für ältere Jugendliche sogar das Kellnern in der Gastronomie etc. Bereits ab dem 13. Geburtstag kann man leichte Tätigkeiten ausführen, wie bspw. der Zoll erklärt.

Für Familien, die Bürgergeld beziehen, stellt sich jedoch die Frage, wie die Einkünfte aus einem Ferienjob berücksichtigt werden. Diese Frage ist sehr einfach zu beantworten, da Ferienjobs für unter 25-Jährige mit der Einführung des Bürgergeldes vollständig von der Anrechnung auf die Grundsicherung befreit wurden, unabhängig der Höhe des Verdienstes.

Dennoch muss der Ferienjob dem Jobcenter zwingend gemeldet werden, damit der Leistungsträger auch feststellen kann, dass das Einkommen tatsächlich in den Ferien erzielt wurde.

Privilegierung von Ferienjobs

Einkünfte aus Ferienjobs von Schülern bis einschließlich 24 Jahren an allgemein- und berufsbildenden Schulen werden gemäß § 11a Abs. 7 SGB II nicht auf das Bürgergeld angerechnet, solange diese innerhalb der Schulferien erzielt werden. Dies gilt unabhängig von der Höhe des Verdienstes. Ausgenommen ist ausdrücklich die Ausbildungsvergütung, auf die Auszubildende ohnehin einen Anspruch haben.

Auf den Zufluss kommt es nicht an

Wichtig ist, dass das Einkommen in den Ferien erzielt wird, auf die tatsächliche Auszahlung kommt es nicht an. Auch wenn diese nach den Ferien erfolgt, bleiben die Einkünfte weiterhin privilegiert und werden nicht auf das Bürgergeld als Einkommen angerechnet.

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Definition der Schulferien

Unter Schulferien versteht man die unterrichtsfreie Zeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten. Diese Regelung ist besonders relevant, da nur in diesen Zeiträumen die Einkünfte aus Ferienjobs privilegiert sind.

Endet die schulische oder berufliche Ausbildung mit den Ferien, zählen die Einkünfte aus einem Ferienjob als Einkommen und werden unter Berücksichtigung der regulären Freibeträge auf Einkommen auf das Bürgergeld angerechnet.

Sommerferien 2024 in Deutschland: Eine Übersicht nach Bundesländern

Um die Regelungen optimal zu nutzen, sollten Schüler und Eltern die genauen Ferienzeiten kennen. Da der Sommer vor der Tür steht und in einigen Bundesländern demnächst die Ferien beginnen, hier eine Übersicht über die Sommerferien 2024 in Deutschland:

BundeslandSommerferien 2024
Baden-Württemberg25.07. – 07.09.
Bayern29.07. – 09.09.
Berlin18.07. – 30.08.
Brandenburg18.07. – 30.08.
Bremen24.06. – 02.08.
Hamburg18.07. – 28.08.
Hessen15.07. – 23.08.
Mecklenburg-Vorpommern22.07. – 31.08.
Niedersachsen24.06. – 02.08.
Nordrhein-Westfalen08.07. – 20.08.
Rheinland-Pfalz15.07. – 23.08.
Saarland15.07. – 23.08.
Sachsen20.06. – 02.08.
Sachsen-Anhalt24.06. – 03.08.
Schleswig-Holstein22.07. – 31.08.
Thüringen20.06. – 31.07.

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Quellen:

Titelbild: MPH Photos/ shutterstock.com