Zurück zu Hartz IV, lautet das Motto der Ampel. Sie will die Regeln deutlich verschärfen, inklusive höherer Leistungskürzungen. CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann bevorzugt einen anderen Weg, der sich mit einem Wort umschreiben lässt: Zwangsarbeit. Wer eine Arbeit ablehnt, soll künftig auch kein (Bürger-)Geld mehr erhalten. Überhaupt wäre mit den Plänen der Union das Ende des Bürgergelds besiegelt. Dann gäbe es die „neue Grundsicherung“.
Zu wenig Arbeitsbereitschaft
Laut Aussagen von Carsten Linnemann müsste aktuell weit mehr als 100.000 Betroffenen das Bürgergeld komplett gestrichen werden. Eine sechsstellige Zahl an Personen sei grundsätzlich nicht bereit, einer Arbeit nachzugehen. Woher er die Zahlen hat, verrät er nicht. Auch nicht, ob er „nur“ den Regelsatz kassieren oder mit einem Aus für die Unterkunftskosten auch gleich die Obdachlosigkeit forcieren möchte.
Die Pläne der Ampel
Letztlich wiederholt der CDU-Generalsekretär im Interview mit der Funke-Mediengruppe nur seine Aussagen der vergangenen Monate. Er packt sie in den Kontext der Maßnahmen, die von der Ampel vorgestellt wurden und auch das Bürgergeld betreffen. Die Idee der Bundesregierung: Sofort 30 Prozent Kürzung des Regelsatzes bei Meldeversäumnissen und Verstößen gegen die Mitwirkungspflichten plus eine strengere Definition von „zumutbar“ – insbesondere im Hinblick auf den Arbeitsweg, der dann auch drei Stunden hin und zurück in Anspruch nehmen darf.
Härter als Hartz IV: Beim Bürgergeld wird der Rückschritt eingeläutet
Grundsätzlicher Politikwechsel
Carsten Linnemann spricht angesichts der Pläne von einem ersten Schritt. Ihm reicht das nicht. „Wir brauchen einen grundsätzlichen Politikwechsel – hin zu einer neuen Grundsicherung“, erklärte er. Dabei bezieht der Unionspolitiker auch Flüchtlinge aus der Ukraine ein. Sie erhielten mit dem Bürgergeld eine Leistung, die dann auch mit einer Gegenleistung verbunden sein müsse. „Dazu zählt, eine Arbeit aufzunehmen“, so Linnemann. Ausnahmen von der Zwangsarbeit sollen nur für Alleinerziehende und Personen gelten, die Angehörige pflegen.
Kritik der SPD
Worte, die der SPD-Fraktionsvorsitzenden Dagmar Schmidt bitter aufstoßen. Hier würden Bürgergeld Bedürftige mit einer „willkürlich gegriffenen Größenordnung“ als faul diffamiert. Damit sei niemandem geholfen, schon gar nicht jenen, die arbeiten. Vor allem aber erinnerte sie daran, dass CDU und CSU die Idee des Bürgergelds seinerzeit mitgetragen haben.
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Das Ende des Bürgergelds
Viel geblieben ist von den ursprünglichen Bürgergeld-Ansätzen ohnehin nicht. Allerdings sollte man auch wissen, wo die Rechtsprechung Grenzen zieht. Das Bundesverfassungsgericht hat 100-prozentige Leistungskürzungen oder Sanktionen im Jahr 2019 klipp und klar für unzulässig erklärt. Vielleicht hat Carsten Linnemann das Urteil bisher nicht gelesen und sich zu sehr darauf konzentriert, Pläne für eine neue Fronherrschaft zu schmieden.
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