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Kontraproduktiv – Bürgergeld bestraft Hilfe zur Selbsthilfe

Helfende Hände

Flexibilität ist eine Grundvoraussetzung bei der Jobsuche und oft gleichzusetzen mit Mobilität. Wer nicht gerade in Großstädten lebt, sollte daher anderweitig mobil sein – etwa dank Mofa. Für viele Bürgergeld Bedürftige fängt da das Problem an. Selbst gebraucht sind Moped oder Roller kaum erschwinglich. Und wenn Mama, Papa oder Verwandte finanziell aushelfen, droht die Anrechnung auf den Regelsatz. Da bleiben nur wenige Optionen, dem Teufelskreis der Bürgergeld Bürokratie zu entfliehen.

Anspruch durch Geldgeschenk verwirkt

Im Fall einer Mutter, die ihrem Sohn Geld für ein Mofa, den Führerschein und die Inspektion überwiesen hatte, endete die gut gemeinte Geste in einem Fiasko. Gleich mehrere Instanzen sahen die Bürgergeld Rückforderung des Jobcenters als rechtens an. Das Geldgeschenk müsse als Einkommen gewertet werden. Dadurch entfällt der Anspruch aufs Bürgergeld – zumindest zeitweise. Das mag dem Gesetzestext entsprechend, hilft aber niemandem. Schon gar nicht vor dem Hintergrund, dass derjenige mithilfe des Mofas seine Chancen am Arbeitsmarkt verbessern kann.

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Strafe statt Jobchance

Das Jobcenter bestraft damit neben dem Bürgergeld Bedürftigen auch die Mutter (oder jeden anderen, der es gut meint) – somit die Hilfe zur Selbsthilfe. Sicherlich muss durchgegriffen werden, wenn Einkommen vorhanden ist und man gleichzeitig Bürgergeld erhält. Sofern das Geld aber für eine Anschaffung genutzt wird, die mehr Flexibilität verspricht, mobil macht und damit das Tor zum Arbeitsmarkt vielleicht (immer abhängig von den persönlichen Umständen) ein Stückchen weiter aufstößt: Eine solche, meist einmalige Unterstützung schadet weder dem Steuerzahler noch dem Jobcenter.

150.000 Euro Bürgergeld Rückforderung – Sozialbetrug aufgeflogen

Wege aus dem Dilemma

Den ganzen Ärger kann man nur auf zwei Wegen umgehen. Hätte die Mutter in dem Fall (Hessisches LSG vom 17.07.2024 – Az.: L 6 AS 357/23 – wir berichteten) das Mofa einfach gekauft und ihrem Sohn zur Nutzung überlassen, wäre das Thema niemals übergekocht. Alternativ hätte sie das Geld zweckbestimmt übergeben bzw. überweisen müssen – sodass nicht ein Hauch von Zweifel daran besteht, dass der Betrag ausschließlich für das Mofa gedacht ist.

Die dritte Option: Etwas mehr Weitblick bei den Behörden. Das scheint jedoch zu viel verlangt, wenn schon die Politik extrem kurzsichtig agiert.

Titelbild: Marian Fil / shutterstock